Neues zur Videoüberwachung

Die Videoüberwachung öffentlicher Räume durch Privatpersonen, Unternehmen oder Einrichtungen wird durch die DS-GVO geregelt. Am 27. März 2019 urteilte nun das Bundesverwaltungsgericht dazu.

Das Urteil bestätigte die doch sehr engen Grenzen der DS-GVO für Videoüberwachungen. Herangezogen können nur Gründe werden, die so schwerwiegend sind, dass sich ein Eingriff in die Privatsphäre der gefilmten Personen begründen lässt. Das Verhindern von Straftaten wie Eigentumsdelikten, Vandalismus, Brandstiftung u. A. kann als Argument dienen.

Sollte unter diesen Prämissen eine Videoüberwachung möglich und erforderlich sein, sollte das Kurzpapier der Datenschutzkonferenz berücksichtigt werden.