25. Mai 2021 – Drei Jahre Datenschutz-Grundverordnung

Seit drei Jahren gilt nun die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) der Europäischen Union. Seit drei Jahren haben wir in der EU ein einheitliches Datenschutzrecht. Das allein ist schon mal ein riesen Vorteil.

Ich kann mich noch gut an das Wehklagen von vor drei Jahren erinnern: Die Wirtschaft! Die Medizin! Abgesehen von der Tatsache, dass die DS-GVO immer dann herhalten muss, wenn mal wieder etwas schief gelaufen ist, konnte ich nicht erkennen, dass Unternehmen dem Untergang geweiht waren, nur weil am 25. Mai 2018 die DS-GVO in Kraft getreten ist.

Komisch, damals hat niemand geklagt: Die Bildung! Das kam dann knapp zwei Jahre später. Die Pandemie mit einhergehenden Schulschließungen, mit Distanzunterricht und mit dem Zwang, Unterrichtsprozesse zu digitalisieren, hat unser deutsches Dilemma aufgedeckt. Die Bildung hat nicht geklagt. Wahrscheinlich war man sich in dem Bereich gar nicht bewusst, dass Datenschutz je eine Rolle spielen könnte. Plötzlich stand das Thema auf der Tagesordnung. Zum dritten Jahrestag der Einführung der DS-GVO ist der Bildungsbereich der Bereich, in dem intensiv an und mit dem Thema Datenschutz gearbeitet werden muss.