45 Jahre Datenschutz in Deutschland

Der Bundestag hat am 10. Juni 1976 das Bundesdatenschutzgesetz beschlossen. Seit 45 Jahren gibt es nun in Deutschland (West) eine gesetzliche Grundlage für den Schutz unserer Privatheit. Gern wird das Argument gezogen, dass sich doch niemand sorgen muss, der nichts zu verbergen hat. „Wer gesetzestreu lebt, muss sich keine Gedanken machen.“ Ich finde, dass die Art, wie ich lebe, liebe, denke niemanden etwas angeht. Es sei denn, ich möchte, dass daraus etwas bekannt wird.

Digitale Kommunikation und Social Media, Online-Shopping und digitale Informationsbeschaffung haben die Situation noch verschärft. Die Corona-Pandemie stellt eine weitere Zuspitzung des Themas dar.

„Wir haben ein Problem in diesem Land mit Datenschutz. Die Corona-Warnapp hat nicht das gebracht, was sie sollte. Darüber brauchen wir eine politische Debatte, ob wir uns nicht von lieb gewordenen deutschen Mentalitäten trennen müssen.“ (Quelle: Twitter)

Wir haben kein Problem mit dem Datenschutz in Deutschland. „Deutsche Mentalitäten“ im Kontext eines Gesetzes anzuführen, erscheint mehr als polemisch. Wir haben tatsächlich ein massives Problem mit dem Datenschutz in Deutschland. Wir haben ein Problem mit der Ausprägung eines datenschutzgerechten Denkens. Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung findet in Schulbildung kaum Niederschlag. Wenn Lehrpersonen zu Beginn der Schulschließung auf Tools für Distanzunterricht setzen, ohne dabei auf Datenschutz zu achten, dann verdeutlicht das unsere Situation.

Was ist also zu tun? Lehrpersonen habe eine Vorbildfunktion. Diese muss kompetent wahrgenommen werden. Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung muss sich im Unterricht wiederfinden. Es genügt nicht, eine Unterrichtsstunde pro Schuljahr dafür aufzuwenden.