Datenschutztag

Seit 1981 begehen wir den Europäischen Datenschutztag am 28. Januar. Warum? Am 28. Januar 1981 beschloss der Europarat das Übereinkommen Nr. 108 „zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten“. Ziel war und ist es immer noch, die Grundrechte Betroffener bei automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten zu sichern und zu stärken.

Aktuell sehe ich drei große Probleme, vor denen der Datenschutz steht.

Problem 1: Informationelle Selbstbestimmung

Das Abwägen zwischen Bequemlichkeit und den Schutz eigener Daten, der eigenen digitalen Identität führt leider zu oft zu Entscheidungen in Richtung Bequemlichkeit. Cookies ablehnen ist leider immer noch zu häufig aufwendiger, als sie einfach nur schnell zu akzeptieren. Der Einsatz nicht datenschutzgerechter Werkzeuge ist allgemein anerkannt, auch wenn es sehr wohl datenschutzgerechte Lösungen gäbe. Die Hemmschwelle, auf Social-Media-Plattformen auch jedes noch so intime Detail zu posten, ist ungebremst niedrig. Und Bildung tut immer noch zu wenig, um Kompetenzen zur informationellen Selbstbestimmung bei Jugendlichen (und auch schon bei Kindern) zu stärken.

Problem 2: Unsere Daten sind unsicher

Immer noch gelingt es zu oft Kriminellen, an personenbezogene Daten zu gelangen. Der IT-Governance-Blog geht von über 8 Mrd. geleakten Datensätzen alleine 2023 aus. Hier werden zu sehr die Betroffen in die Pflicht genommen. Doch wo bleiben die Pflichten der Verantwortlichen, personenbezogene Daten vor Angriffen zu schützen?

Problem 3: KI

Bei aller Begeisterung für generative KI muss die Frage nach dem Schutz von Privatsphäre gestellt werden. Welche Daten werden als Trainingsdaten verwendet? Wie trainiert mein eigenes Nutzerverhalten eine KI und wie stehen die so gewonnenen Daten der Allgemeinheit zur Verfügung?

Ein Gedanke zu „Datenschutztag

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