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Keine Bachelor-Arbeiten mehr?

Ja! Die Betriebswirtschaftliche Fakultät der Wirtschaftsuni in Prag hat mit Beginn des neuen Studienjahres für alle Neuimmatrikulationen die Bachelor-Arbeiten abgeschafft (hier und hier). Und die KI ist schuld.

Die Argumente gegen Bachelor-Arbeiten in diesem Wissenschaftszweig sind so einfach, wie sie nachvollziehbar sind: Generative Text-KI erzeugt heute Ergebnisse, die von Studienarbeiten nicht mehr unterscheidbar sind. Die Leistungen von Studierenden müssen neu überdacht werden.

Sehr spannend ist in diesem Zusammenhang auch das Interview von Heise Online mit Robert Lepenies, Präsident der Karlsruher Karlshochschule.

Smartphones in Schule

Im Juli veröffentliche Bitkom Research eine Studie zur Smartphone-Nutzung in Schulen. Die Ergebnisse lassen sich schnell zusammenfassen. Schule ist immer noch zu 54 % smartphonefreies Gebiet. Ein Drittel der befragten Schülerinnen und Schüler (SuS) dürfen ihr Smartphone in Pausen und Freistunden nutzen. Genutzt werden sie dann zu Kommunikation und Musikkonsum.

Das Smartphone hat einen Verbreitungsgrad erreicht, der kaum noch zu steigern ist, zumindest bei Jugendlichen. Hier lag 2022 die Abdeckung bei 96% der 12- bis 19-jährigen Jugendlichen (JIM-Studie 2022, S. 6). Auch bei Kindern ist der Gerätebesitz bei Smartphones signifikant hoch. In der Altersgruppe der 6- bis 13-jährigen Kinder besitzen/nutzen 44 % ein Smartphone (KIM-Studie 2022, S. 6). Der Anteil bei Besitz und Nutzung steigt mit dem Alter.

Worin könnten Gründe für eine so bemerkenswerte Nichtbeachtung einer Gerätekategorie und einer alltäglichen Informationsquelle in Schule liegen?

Die Ablenkung vom Lernen

Ein Hauptgrund, warum einige Schulen die private Handy-Nutzung verbieten, liegt in den potenziellen Ablenkungen, die diese Geräte mit sich bringen. Smartphones sind mit sozialen Medien, Spielen und einer Vielzahl von Apps ausgestattet, die SuS leicht von ihrem Lernfokus ablenken können. Spitzenreiter laut Bitkom-Studie sind Musik hören (80 %), mit Mitschülerinnen und Mitschülern kommunizieren (70 %) oder soziale Netzwerke wie TikTok oder Instagram zu nutzen (66 %).  Statt sich auf den Unterricht zu konzentrieren, könnten Schüler unerlaubterweise ihre Handys benutzen und somit ihre schulische Leistung und Konzentration beeinträchtigen.

Beeinträchtigung sozialer Interaktion

Ein weiteres Argument für ein Verbot der privaten Handy-Nutzung in Schulen ist die mögliche Beeinträchtigung der sozialen Interaktion. Wenn SuS während der Pausen oder Freistunden ihre Smartphones nutzen, könnten sie sich in virtuellen Welten verlieren und weniger Zeit mit ihren Mitschülern verbringen. Dies könnte sich negativ auf ihre sozialen Fähigkeiten und die Entwicklung persönlicher Beziehungen auswirken.

Gefahren von Cyber-Mobbing und Sucht

Die zunehmende Verbreitung von Cyber-Mobbing ist ein weiterer besorgniserregender Aspekt, der eine Rolle bei der Debatte spielt. Die private Nutzung von Smartphones in der Schule könnte die Möglichkeit für Mobbingvorfälle erhöhen, da Schüler ihre Geräte in weniger beaufsichtigten Situationen nutzen könnten. Darüber hinaus besteht die Gefahr einer Smartphone-Sucht, die sich negativ auf das Wohlbefinden und die schulische Leistung der SuS auswirken kann.

Förderung eines fokussierten Lernumfelds

Schulen, die ein Verbot der privaten Handy-Nutzung durchsetzen, argumentieren, dass dies zu einem fokussierteren Lernumfeld führt. Indem die Ablenkungen minimiert werden, könnten SuS besser auf den Unterricht und die pädagogischen Aktivitäten eingehen. Einige Schulen fördern alternative Ansätze, wie das Einrichten von Handy-freien Zonen oder das Sammeln von Smartphones zu Beginn des Schultages, um die Aufmerksamkeit und das Engagement der SuS zu verbessern.

All diese Kontra-Argumente lassen sich auch in ihr Gegenteil verkehren. Aufgabe von Schule muss es sein, SuS einen verantwortungsvollen Umgang mit Technologie zu vermitteln. Immerhin geben 66 % der Befragten SuS an, ihr Smartphone zur Informationsbeschaffung zu Unterrichtselemente Themen zu nutzen. Berücksichtigt man dabei das Regelwerk der Schulen, dürfte das nicht immer erlaubt oder gewollt sein. Eine Einbeziehung einer omnipräsenten Technologie in Unterrichtsgestaltung (Recherche, Ergebnissicherung, Ergebnispräsentation, Kooperation, Teamorganisation… Die Liste von Chancen ist unendlich lang.) ist inzwischen mehr als angebracht. Das setzt Kompetenzen der Lehrpersonen voraus. Und vielleicht sind wir genau an diesem Punkt noch zu rückständig. Vielleicht sind wir noch zu sehr Overheadprojektor- und Polylux-Schule und zu wenig digitale Schule.

Bildung muss digitaler werden

Die ständige wissenschaftliche Kommission der der Kultusministerkonferenz hat Empfehlungen zur Digitalisierung von Bildung in Deutschland ausgesprochen. Dass wir in diesem Bereich große Defizite haben, hat uns die Corona-Pandemie deutlich vor Augen geführt. Wie sehen die Empfehlungen konkret aus?

Für Kitas werden verbindliche digitale Bildungspläne empfohlen. Vor diesem Schritt muss m. E. eine deutliche Anhebung der digitalen Kompetenzen in der Erzieherausbildung stehen. Auch hier müssen Lehrpläne aktualisiert werden.

Informatik soll Pflichtfach an Haupt- und an Realschulen, sowie an Gymnasien werden. Dafür müssen Lehrpersonen entsprechend qualifiziert sein/werden. Dieser Schritt muss Auswirkungen für die Lehramtsstudiengänge haben.

Auch in der beruflichen Bildung muss stärker als bisher digitalisiert werden. Das gilt nicht nur für die Ausbildung von Erziehern, das muss breit gefächert gelten.

Fast genau vor einem Jahr standen wir schon einmal an diesem Punkt. Fast genau identische Forderungen wurden von der ständigen wissenschaftlichen Kommission formuliert. Bisher ist wenig geschehen. Beachtet man, dass bereits vor fünf Jahren ein entsprechendes Strategiepapier „ Bildung in der digitalen Welt“ veröffentlicht wurde, dann entsteht ein wenig optimistisch stimmender Eindruck.

25. Mai 2021 – Drei Jahre Datenschutz-Grundverordnung

Seit drei Jahren gilt nun die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) der Europäischen Union. Seit drei Jahren haben wir in der EU ein einheitliches Datenschutzrecht. Das allein ist schon mal ein riesen Vorteil.

Ich kann mich noch gut an das Wehklagen von vor drei Jahren erinnern: Die Wirtschaft! Die Medizin! Abgesehen von der Tatsache, dass die DS-GVO immer dann herhalten muss, wenn mal wieder etwas schief gelaufen ist, konnte ich nicht erkennen, dass Unternehmen dem Untergang geweiht waren, nur weil am 25. Mai 2018 die DS-GVO in Kraft getreten ist.

Komisch, damals hat niemand geklagt: Die Bildung! Das kam dann knapp zwei Jahre später. Die Pandemie mit einhergehenden Schulschließungen, mit Distanzunterricht und mit dem Zwang, Unterrichtsprozesse zu digitalisieren, hat unser deutsches Dilemma aufgedeckt. Die Bildung hat nicht geklagt. Wahrscheinlich war man sich in dem Bereich gar nicht bewusst, dass Datenschutz je eine Rolle spielen könnte. Plötzlich stand das Thema auf der Tagesordnung. Zum dritten Jahrestag der Einführung der DS-GVO ist der Bildungsbereich der Bereich, in dem intensiv an und mit dem Thema Datenschutz gearbeitet werden muss.

„Schule kann mehr“ – Schule überdenken

Helmut Hochschild hat 40 Jahre im Schuldienst verbracht. Er ist Mathelehrer, war Schulleiter und Schulrat in Berlin und hat sich zuletzt als Seminardirektor um die Ausbildung von Referendaren gekümmert. Nun mach seit August er zusammen mit dem Journalisten Leon Stebe einen Podcast zu den Themen Schule, Bildung, Lernwelten.

Ich habe mich mal in den Podcast eingehört und finde das Konzept spannend. Die angesprochenen Themen sind nicht nur für Lehrende und Lernende interessant. Ich finde, über Bildung nachzudenken, kann nicht schaden.

Jugendliche, Influencer und E-Commerce

Das ist ja durchaus eine spannende Frage: Sind Influencer eine ernst zu nehmende Marketingstrategie?

Die Postbank ist genau dieser Frage jetzt in einer Studie nachgegangen. Die Resultate sind bemerkenswert. 53 Prozent der Zielgruppe hat schon Kaufentscheidungen getroffen, die auf Influencer-Empfehlungen basierten. YouTube steht als Socialmedia-Plattform dabei an erster Stelle, gefolgt von, wen wundert es, Instagram.

Die Frage nach der Wirksamkeit von Influencern kann also gut mit „Ja“ beantwortet werden. Das sollte doch auch mit Bildungsangeboten klappen?

Jugend, YouTube und kulturelle Bildung – Neue Studie

Der Rat für kulturelle Bildung veröffentlichte dieser Tage ihre diesjährige Studie unter dem Thema „JUGEND / YOUTUBE / KULTURELLE BILDUNG. HORIZONT 2019„.

Das Wichtigste zuerst: In der Studie wurden Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren befragt. 86 % der Befragten geben, YouTube zu nutzen. Das stellt schon mal einen bemerkenswerten Anteil dar. YouTube hat sich neben WhatsApp zum täglich und regelmäßig genutzten Medium entwickelt. WhatsApp im Unterricht einzusetzen erweist sich schon aus Datenschschutzgründen als problematisch. Da ist die Situation bei YouTube doch eine andere.

YouTube hat bereits den Bildungsbereich erobert. Ich habe mal querbeet gesucht: Effi Briest, Dreisatz, geradlinige Bewegung – für alle diese Themen gibt es bergeweise Erklärvideos. Und viele davon sind wirklich super gemacht.

Die Studie zeigt, dass die knappe Hälfte der Befragten YouTube als wichtig oder sehr wichtig betrachtet. Und mehr als die Hälfte wünscht sich, dass Videos nicht nur rezipiert und reflexiert werden. Sie wollen auch, dass die Produktion von Videos in Unterrichtsabläufe einbezogen wird.

Was heißt das jetzt für Schule? Es findet sich kaum jemand der bestreitet, dass wir uns in der medialen Epoche der Digitalität befinden. Dieser Tatsache müssen Schule, Bildungsprozesse und auch kulturelle Bildung Rechnung tragen. Es ist Mist Ausstattung allein nicht getan. Lehrpläne gilt es anzupassen. Lehrer müssen die Chance bekommen, sich notwendige Kompetenzen anzueignen. All das kann es ermöglichen, dass Schüler stärker als bisher in eine Rolle als Prosumenten bewegt werden. Der Anteil an Produktion von Lerninhalten sollte als Teil von Lernprozessen erhöht werden.

Das stehen wir vor einer riesengroßen Aufgabe!

Nachtrag: Das Thema fand auch in einem Artikel der Süddeutschen Zeitung seinen Niederschlag.