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Urheberrecht für Nicht-Privatpersonen auf Social Media

Inzwischen werden Social-Media-Plattformen nicht nur von Privatpersonen, sondern auch von Firmen genutzt. Sound spielt in diesem Zusammenhang eine elementare Rolle. Private User sind recht gut abgesichert. Doch wie sieht es mit kommerziellen Content-Anbietern aus?

Das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) bestimmt in § 2 Abs. 1 Satz 2 Musik als geschütztes Werk. Soll Musik auf Social Media genutzt werden, muss der Rechteinhaber am Werk seine Genehmigung erteilen. Um Privatpersonen die Nutzung von Social-Media-Plattformen zu erleichtern, haben die Plattformbetreiber Verträge mit Verwertungsgesellschaften weltweit (in Deutschland mit der GEMA) geschlossen. Auf der Grundlage dieser Verträge kann Sound aus den Datenbanken der Plattformen von Privatpersonen genutzt werden.

Facebook dazu: „Insbesondere die Nutzung von Musik für gewerbliche oder nicht private Zwecke ist verboten, es sei denn, du hast entsprechende Lizenzen eingeholt.“ (Quellenlink)

Instagram: „Bestimmte Business-Konten oder Beitragsarten können jedoch nicht darauf zugreifen. Der Grund dafür ist, dass sich unsere Vereinbarungen mit den Rechteinhabern lediglich auf die persönliche, nichtkommerzielle Nutzung von Musik beschränken. Konten, die nicht auf unsere lizenzierte Musikbibliothek zugreifen können, steht die Sound Collection von Facebook zur Verfügung.“ (Quellenlink)

Eine relativ unbeschränkte Nutzung von Sound erstreckt sich auf Social-Media-Plattformen also ausschließlich auf eine private, nicht kommerzielle, Nutzung. Für kommerzielle Content-Ersteller gelten diese Freiheiten nicht.

Was kann man tun, wenn man aber kommerziell unterwegs ist? Einerseits kann die Facebook Sound Collection genutzt werden. Diese enthält Sounds, die für eine kommerzielle Nutzung lizenziert sind. Über die Qualität der Inhalte kann man geteilter Meinung sein.Alternativ kann auf freie Musikbibliotheken zurückgegriffen werden. Diese erlauben in einigen Fällen die Verwendung der Sounds unter Angabe des Urhebers.

Urheberrechtsverletzungen können zum Entfernen des betreffenden Inhaltes führen. In schweren Fällen wird der Account gesperrt. Der Rechteinhaber kann abmahnen und Lizenzgebühren fordern. Alles nicht schön!

Soziale Medien und Populismus

Oh man, was hatte für einen schönen Text zu Populismus geschrieben, Beispiele in Facebook rausgesucht, Begriffe erklärt… Gerade habe ich alles gelöscht.

Kann man nicht einfach mal sagen: Euer Populismus, Euer dumpfes Teilen von einfach jedem Mist, der gerade in Eure Weltsicht passen, ohne auch nur irgendetwas davon zu hinterfragen, das alles finde ich einfach nur klein.

Zack – Fertig!

Social Media, Photoshop und ein Gesicht

Wer sind wir und wer wollen wir sein? Diese Frage stellt sich oft im Zusammenhang mit Social-Media-Plattformen. Ich bin, ganz zum Thema passend, heute auf zwei Beiträge gestoßen.

Ester Honig ist freie Journalistin aus Kansas City. Sie hat ein Portraitfoto an weltweit 40 Photoshop-Experten geschickt. Sie bat darum, das Foto zu bearbeiten. Original und Bearbeitung liegen teilweise weit voneinander entfernt. Kultur, Geschmack und Zeitgeist manifestieren sich in den Resultaten. Diese als Einzelfotos gibt es hier. Die Ergebnisse als Video findet ihr hier.

Das YouTube-Video von 5-Minute Crafts geht noch einen Schritt weiter. Hier wird nicht nur ein Gesicht verändert. Das Video zeigt, wie sich ganze Lebensumstände verändern lassen.

Wie weit sind wir bereit zu gehen, wenn wir nach Likes jagen? Wie weit verändern wir dabei unsere abgebildete Wirklichkeit?

Social-Media-Nutzung im EU-Vergleich

Eurostat, das Statististikamt der EU, hat neue Zahlen zur Nutzung von Social-Media-Angeboten veröffentlicht.

Deutschland landet im europaweiten Vergleich im letzten Viertel. Da stellt sich doch die Frage, ob wir in Deutschland kritischer sind, was die Weitergabe unserer Daten betrifft. Oder sind wir vielleicht nicht so kommunikationsaffin?

In Ungarn, Malta und Belgien liegt der Nutzeranteil in der Altergruppe der 16- bis 74-jährigem bei über 80 %. In Deutschland beträgt er nur 56 %. Einen geringeren Nutzeranteil gibt es nur noch in Tschechien, Slovenien und Frankreich.

Zu einem vergleichbaren Resultat kommt man übrigens auch, wenn man sich die Altersgruppe der 12- bis 15-jährigen Jugendlichen in Deutschland ansieht. Auch hier beträgt der Anteil der Nutzer im Durchschnitt gerade einmal 54 %.