Europäische Kommission bestätigt USA angemessenes Schutzniveau

Die Europäische Kommission hat dem EU-U.S. Data Privacy Framework (dem Nachfolger des „Privacy Shields Abkommens“) in einem Angemessenheitsbeschluss ein hinreichendes Schutzniveau attestiert. Damit ist es wieder möglich, personenbezogene Daten (pbD) aus dem EWR in die USA zu übertragen. Einzige Voraussetzung: Die Empfänger pbD müssen vom US-Wirtschaftsministerium zertifiziert und in der dazu geführten Datenbank geführt werden.

Es sind damit keine Begleitmaßnahmen mehr erforderlich. Gründe für die Zulässigkeit einer Datennutzung sind aber weiterhin gültig.

Weitere rechtliche Prüfungen werden folgen. Es bleibt also spannend. Warum das neue Abkommen in der Kritik steht, wird hier sehr gut zusammengefasst.