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ChatGPT im Unterricht Teil 2 – Texte überarbeiten

ChatGPT ist in der Lage, vorhandene Texte zu überarbeiten. Dazu muss man einfach einen Text in Anführungsstriche setze und an den Anfang eines Prompts setzen, etwa so:

„Eine Hüftoperation ist ein bedeutender Eingriff, der sowohl für den Körper als auch für den Geist des Patienten eine Herausforderung darstellt. Um eine optimale Rehabilitation zu gewährleisten, ist es wichtig, dass der Patient nach der Operation von einem Physiotherapeuten untersucht wird. Eine Befunderhebung in der Physiotherapie ist ein wichtiger Schritt, um die Beweglichkeit des Patienten zu bewerten, potenzielle Einschränkungen zu identifizieren und individuelle Ziele für die Rehabilitation festzulegen. In diesem Prozess wird der Physiotherapeut eng mit dem Patienten zusammenarbeiten, um seine Bedürfnisse und Erwartungen zu verstehen und eine maßgeschneiderte Behandlungsplan zu entwickeln.“

An diesen Text können nun verschiedene Prompts angefügt werden.

  • Schreibe den Text in Fachsprache.
  • Formuliere den Text in einfacher Sprache.
  • Schreibe den Text kürzer/länger.
  • Gliedere den Text und erstelle eine Überschrift sowie Abschnittsüberschriften.
  • Schreibe diesen Text so, dass ein Auszubildender ihn versteht.
  • Verwende weniger/mehr Fachbegriffe.
  • Füge Erklärungen für alle Fachbegriffe ein.
  • Formuliere den Text so, dass ihn jemand mit geringen Deutschkenntnissen versteht.
  • Verbessere den Schreibstil
  • Formuliere diesen Text mehr bildungssprachlich.
  • Korrigiere die Rechtschreibung und liste die Verbesserungen auf.
  • Korrigiere Grammatikfehler.
  • Verwende weniger/mehr Nebensätze.
  • „Titel/Überschrift“ Nenne mir 4 alternative Titel/Überschriften

Ich füge mal ein Beispiel ein.

Auch hier gilt wieder: Viel Spaß beim Ausprobieren.

ChatGPT im Unterricht Teil 1 – Texte schreiben

Was ist ein Prompt?

Ich kenne eine Zeit, da spielte der Begriff „Prompt“ noch eine bedeutende Rolle. Klingt alt? Isses auch. Der DOS-Prompt signalisierte dem Anwender eines nichtgrafischen kommandozeilenorientierten Betriebssystems, dass das System bereit ist, einen Befehl des Anwenders entgegen zu nehmen.

Aktuell wird der Begriff „Prompt“ eher im Zusammenhang mit ChatGPT verwendet. Hier müsste es allerdings richtiger „Prompt Engineering“ heißen. Ich werden im weiteren Verlauf die Kurzform „Prompt“ verwenden. „Prompt Engineering“ bezeichnet das Formulieren einer Arbeitsaufgabe, die eine KI erledigen soll. Die Art und Weise, wie wir diese Arbeitsaufgaben formulieren bestimmt über die Resultate.

In insgesamt zunächst vier Artikeln gehe ich auf mögliche Prompt-Formulierungen ein. Beginnen wir mit einfachen Prompts, die einen Text generieren.

Einfache Prompts zur Textgenerierung

Ein einfacher Satz mit Prädikat und Objekt kann hier bereits ausreichend sein. Als Prädikate können die Verben „schreiben“, „erzeugen“ oder „erstellen“ verwendet werde. Das Objekt im Prompt bezeichnet die Textart: „Text“, „Brief“, „Mail“, „Informationstext“, „Liste“, „Erörterung“, „Einleitung“, „Angebot“, „Dialog“, „Anleitung“,…

Beispiele

  • Schreibe einen Text zum Krankheitsbild Demenz.
  • Schreibe einen Brief an Schüler, der für eine Exkursion nach Berlin werben soll.
  • Erstelle einen Informationstext über das Thema „Künstliche Intelligenz im Unterricht“.
  • Schreibe eine Einleitung zu dem Thema „Social Media“.
  • Schreibe eine Liste mit 10 Tipps für einen guten Satzbau.
  • Erstelle mir ein pädagogisches Angebot für Kinder im Vorschulalter, welches Bäume im Wald einbezieht.
  • Schreibe mir eine Anleitung zum Erstellen von Tabellen in Word.
  • Schreibe mir einen Dialog zwischen Erzieherin und Eltern Thema „Ausgewogene Ernährung“

Ich denke, der Kreativität sind hier keine Grenzen gesetzt. Denkt aber immer daran: Die Qualität der Ergebnisse muss gesichert werden!

Bildung muss digitaler werden

Die ständige wissenschaftliche Kommission der der Kultusministerkonferenz hat Empfehlungen zur Digitalisierung von Bildung in Deutschland ausgesprochen. Dass wir in diesem Bereich große Defizite haben, hat uns die Corona-Pandemie deutlich vor Augen geführt. Wie sehen die Empfehlungen konkret aus?

Für Kitas werden verbindliche digitale Bildungspläne empfohlen. Vor diesem Schritt muss m. E. eine deutliche Anhebung der digitalen Kompetenzen in der Erzieherausbildung stehen. Auch hier müssen Lehrpläne aktualisiert werden.

Informatik soll Pflichtfach an Haupt- und an Realschulen, sowie an Gymnasien werden. Dafür müssen Lehrpersonen entsprechend qualifiziert sein/werden. Dieser Schritt muss Auswirkungen für die Lehramtsstudiengänge haben.

Auch in der beruflichen Bildung muss stärker als bisher digitalisiert werden. Das gilt nicht nur für die Ausbildung von Erziehern, das muss breit gefächert gelten.

Fast genau vor einem Jahr standen wir schon einmal an diesem Punkt. Fast genau identische Forderungen wurden von der ständigen wissenschaftlichen Kommission formuliert. Bisher ist wenig geschehen. Beachtet man, dass bereits vor fünf Jahren ein entsprechendes Strategiepapier „ Bildung in der digitalen Welt“ veröffentlicht wurde, dann entsteht ein wenig optimistisch stimmender Eindruck.

Lesetip

Was zeichnet guten Unterricht aus? Da kann man Lehrpersonen fragen oder Wissenschaftler. Viel wichtiger scheint mir allerdings, dass man die unmittelbar Betroffenen fragt, die Schülerinnen und die Schüler. Die Robert-Bosch-Stiftung hat das getan. Die Resultate wurden hier zusammengefasst. Der Text ist nicht all zu lang (78 Seiten). Und er ist nicht nur für Lehrpersonen interessant. Auch Eltern können sich das durchaus mal antun.

Digitale Kompentenzen, Datenschutz und die Erfordernisse des Arbeitsmarktes

Es ist Sommer, es sind Ferien und eigentlich sollte man nicht über diese Themen nachdenken müssen. Aber … ich sehe ein Foto in der Wirtschaftswoche mit einem Overheadprojektor (Polylux). Mein Freund/Kollege und ich, wir planen die feierliche Verbrennung aller Overheadprojektoren im Innenhof der Schule. Allerdings wollen wir damit warten, bis wir den Digitalpakt umgesetzt haben. Soviel zum Thema „Sommer, Ferien und nicht an die Arbeit denken“.

Beginnen wir mal mit dem Datenschutz. In der Süddeutschen las ich heute ein schönes Interview mit Peter Hense, Rechtsanwalt aus Leipzig und auf Fragen des Datenschutzes spezialisiert. Ich habe Peter Hense auf dem Datenschutztag 2020 in Berlin erlebt. Dort hat er bereits seine Position zum Thema Videokonferenztools deutlich gemacht. Im Interview bleibt er bei seiner auf dem Datenschutztag geäußerten Position. Nur weil die Kultusministerien der Länder in den vergangenen Jahren gepennt haben, es keine Pläne für digitalen Unterricht gibt, werden Tools wie Microsoft Teams und Zoom geduldet. Was das für Schülerinnen und Schüler bedeuten kann, wird weggeschwiegen.

Dann kommt mir heute noch ein Artikel in der Wirtschaftswoche unter. „Prähistorische Digitalkenntnisse gefährden den Arbeitsmarkt von morgen“ Zum wiederholten Mal werden grundlegende Reformen der Lehrpläne gefordert. SuS müssen besser auf die digitalen Erfordernisse der Arbeitswelt vorbereitet werden. Wir gefährden seit Jahren den Standort Deutschland. Das Problem ist längst bekannt, jedoch getan hat sich nix. Eine dritte Leseempfehlung kommt hinzu. Das Deutsche Schulportal hat sich mit der Frage auseinander gesetzt, welche digitalen Kompetenzen eigentlich SuS mitbringen. Die Antwort ist ernüchternd und doch vorhersehbar: Kaum praxisrelevante.

Was also ist das Fazit? In den letzten Wochen wurde viel gesagt und geschrieben zu den Defiziten von Lehrerinnen und Lehrern. Weniger gesagt wurde zu den Defiziten on SuS. Auch darüber muss gesprochen werden. Genau so muss über Infrastruktur gesprochen werden. Wie werden Schulen ausgestattet? Wie werden LuL befähigt, Technik zu nutzen, Methoden anzupassen? Die Partizipation am Digitalpakt erfordert (zumindest im Freistaat Sachsen) ein Medienbildungskonzept für Lehrpersonen. Es geht nicht einfach darum, Technik anzuschaffen ohne Sinn und Verstand – hauptsache haben. Das ist ein völlig falsches Konzept. Es geht um Fragen wie „Wo liegen Bezugspunkte in den Lehrplänen?“, „An welchen Stellen des Unterrichtens zeigen sich Vorteile bei der Digitalisierung?“ usw.

Wenn wir über mangelnde digitale Kompetenzen bei SuS sowie bei LuL sprechen, dann müssen wir zwangsläufig auch über Datenschutz sprechen. Sätze wie „Über Datenschutz können wir nachdenken, wenn Zeit dafür ist! Jetzt muss ich erst mal Unterricht absichern.“, „Ich weiß, dass es so was wie Datenschutz gibt, aber der interessiert mich gerade recht wenig!“… Ich könnte seitenweise weiter Beispiele liefern. Datenschutz als geltendes Recht anerkennen und umsetzen können zählt für mich zu den Basiskompetenzen. Wie will ich informationelle Selbstbestimmung als Gut vermitteln, wenn ich selbst keinen Bezug zum Datenschutz habe?

Mein Appell lautet also: Macht Euch kompetent! Macht Eure SuS kompetent! Seid Vorbilder!

Ein Lehrer, eine Schule und das Recht am eigenen Bild

Am 6. September 2019 musste sich das Verwaltungsgericht Koblenz mit einer Situation aus dem Schulalltag beschäftigen, in der es um das Recht am eigenen Bild im Schulalltag ging.

Ein Lehrer fühlte sich in seinen Persönlichkeitsrechten missachtet. Eine Fotografin hatte von zwei Klassen Fotos gemacht, auf denen auch der Lehrer zu sehen ist. Diese beiden Fotos wurden im Schuljahrbuch veröffentlicht. Genau an dieser Stelle sah der Lehrer seine Persönlichkeitsrechte missachtet. Dabei berief er sich auf § 22 des Kunsturhebergesetzes (KUG): „Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden…“

Das Verwaltungsgericht lehnte die Klage ab. Alle Lehrer waren über den Fototermin und über den Verwendungszweck der Fotos informiert. Beim Erzeugen der Fotos hätte der Lehrer die Chance gehabt, aus dem Bild zu treten. Hinzu kommt, so das VG Koblenz, dass in diesem Fall § 23 des KUG herangezogen werden kann: „(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte…“ Und genau diesen Ausnahmetatbestand sieht das Gericht erfüllt.

Stellt sich noch die Frage: Warum hat der Lehrer nicht auf Grundlage der DS-GVO geklagt? Seine Klage richtete sich ausschließlich gegen die Veröffentlichung von Fotos, auf denen seine Person gezeigt wurde. Er forderte den Rückruf aller verkauften Jahrbücher, das Unkenntlich machen seiner Person und das Schwärzen seines Namens in der Bildunterschrift. Die Veröffentlichung von Personenbildnissen wird im KUG geregelt und ist kein Problem der DS-GVO.

Was kann man für den Schulalltag aus dieser Situation ableiten?

  • Eine dokumentierte, also schriftliche, Einwilligung vermeidet Stress. Dabei ist es unerheblich, ob man sich auf das KUG berufen kann. Die DS-GVO spielt zumindest im Hintergrund immer mit.
  • Für konkrete Fototermine bedarf es einer konkreten Ankündigung. Diese sollte Anlass, Verwendungszweck und Publikationsform enthalten.
  • Ist ein Bild erst einmal publiziert, kann es unmöglich sein, es zu entfernen.

Lehrer und WhatsApp

Messenger erlauben eine schnelle und unkomplizierte Kommunikation mit einzelnen Personen oder mit Personengruppen. Für Lehrer scheint das eine attraktive Möglichkeit zu sein, mit Schülern und Eltern in Kontakt zu bleiben. Der in Deutschland am häufigsten genutzte Messenger-Dienst ist WhatsApp. Und damit beginnen auch schon die Schwierigkeiten.

Weine Meinung dazu vorweg: Finger weg!

Das größte Problem aus meiner Sicht ist der Datenschutz. Sicherlich ist die von WhatsApp verwendete Ende-zu-Ende-Verschlüsselung toll. Damit werden die Kommunikationsinhalte geschützt. Ich sehe eher den Umgang mit Adressdaten als Problem. Ohne dass es eine aktive Einwilligung gibt, können Personen in eine Gruppe aufgenommen werden. Natürlich kann man die Gruppe wieder verlassen. Aber einmal drin in der Gruppe, stehen die Kontaktdaten allen zur Verfügung. Das Adressbuch wird auf Servern gespeichert, die sich in einem unsicheren Drittstaat (USA) befinden. Die DS-GVO verbietet das.

Mein zweites Problem ist eher „weicher“ Natur. Eine WhatsApp-Kommunikation bringt permanente Erreichbarkeit mit sich. Es erfordert schon ein hohes Maß an Konsequenz, Nachrichten nicht sofort zu beantworten. Eine Trennung zwischen Arbeitswelt und Privatem fällt schwer.

Ich habe mir im Titel Lehrer ausgewählt, weil das der Arbeitsbereich ist, in dem ich meine Brötchen verdiene. Meine Argumente gelten jedoch genau so für Ätzte, Therapeuten und andere Berufsgruppen, die mit Menschen im beruflichen Umfeld kommunizieren.

QR-Code-Rallye – 4. Etappe

Die 4. Etappe bildet zugleich den Abschluss des Projekts. Die Gruppen kontrollieren ihre Sways. Die QR-Codes werden getestet.

Jede Gruppe unterbreitet Vorschläge, an welchen Positionen in der Schule die QR-Codes später dann angebracht werden sollen.

Nachdem die QR-Codes gedruckt und angebracht sind, kann die Rallye als Testlauf gestartet werden.

Dazu haben die Schüler einen Text entwickelt, der den Teilnehmern zur Verfügung gestellt wird. Hier erfahren sie Ziele der Rallye. Sie bekommen außerdem für die Zeit der Rallye Zugriff auf das W-LAN der Schule. Im Text werden die Teilnehmer über die zu findenden Etappen der Rallye informiert.

Am Ende absolvieren die Teilnehmer ein digitales Quiz. Hier wird überprüft, ob die Teilnehmer an der Rallye wirklich alle Etappen gefunden und absolviert haben. Jede Gruppe hat zu ihrem Thema Fragen für das Quiz zugearbeitet.

QR-Code-Rallye – 3. Etappe

Auf der 3. Etappe werden die Inhalte online gestellt. Dazu kommt Sway von Microsoft zum Einsatz. Die grundsätzliche Benutzung von Sway habe ich meinen Schülern bereits auf der 1. Etappe erklärt. Jetzt ergänze ich diese Kenntnisse durch die Freigabemethoden für die Sways und durch das Einfügen von Verlinkungen.

Den Schülern stehen erneut 4 Unterrichtsstunden dafür zur Verfügung. Sie schreiben in den Gruppen die Texte, wählen Fotos, Videos und 360-Grad-Aufnahmen aus und platzieren diese Inhalte neben den Texten in ihren Sways.

Ich finde, dass man diesen Abschnitt nicht unterschätzen darf. Sway bietet verschiedene Einstellungsmöglichkeiten. Auf Bildern können Fokuspunkte bestimmt werden. Layout und Desings müssen getestet und bei Bedarf auch angepasst werden. Der Bearbeitungsaufwand für die Texte sollte nicht vernachlässigt werden.

Einige Gruppen erstellen neue Fotos. In der Sichtung des vorhandenen Materials haben sie festgestellt, dass die Bildinhalte nicht immer optimal ausgefallen sind.

Die einzelnen Gruppen arbeiten heute in veschiedenen Unterrichtsräumen. Sie kommnizieren untereinander über ein von mir eingerichtetes Padlet. Hier sammle ich die Arbeitsergebniss wie z. B. die QR-Codes.

iPad 1, Terra Pad 1050 und Netbook im Verleich – 7. Apr. 2011

Heute nun habe ich alle drei Geräte zum Testen vorliegen. Das Netbook ist eigentlich schon ein Notebook und wird von mir beigesteuert. iPad und Terra Pad sind mir von meiner Firma zur Verfügung gestellt worden.

Was ist das Ziel? Ich möchte herausfinden, welches Gerät besser die Anforderungen des Unterrichts für Lehrer und Schüler erfüllt. Als Lehrer möchte ich Texte schreiben (ich benutze derzeit Word als Tafelersatz), Präsentationen vorführen, Videos abspielen und verschiedenste Webseiten zeigen.

Von unseren Schülern wird erwartet, dass sie Texte als Hausaufgaben, Fach- und Jahresarbeiten verfassen können. Außerdem sollen Sie Handreichungen und Schautafeln erstellen können. Die dafür notwendigen Kenntnisse erlangen sie z. B. durch Informationsrecherche im Web. Außerdem müssen unsere Schüler Vorträge mit Präsentationsmedien begleiten können.

Ich bin schon ziemlich gespannt, wie der Vergleich ausfällt.

Da ich bereits im Besitz eines iPods Touch bin, beginne ich meinen Test auch gleich mit dem iPad. Die Benutzung scheint ja vergleichbar zu sein. Zuerst spiele ich mal mit dem iPad rum.