Guten Tag und herzlich willkommen in meinem Datenschutz-Blog.
Spätestens seit dem 25. Mai 2018, dem Tag, an dem die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union in Kraft trat, ist das Thema Datenschutz zu einem festen Begleiter geworden.
Zuerst einmal muss die Frage nach dem Haushaltsprivileg beantwortet werden. Die DS-GVO sagt dazu: „(2) Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten … c) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,“ (Art. 2 Abs. 2, lit. c DS-GVO) Hier käme das Kunsturhebergesetz zur Anwendung. Wir können also davon ausgehen, dass in vielen Fällen einer identifizierbaren verantwortlichen Stelle die DS-GVO zur Anwendung kommt.
Art. 4 Abs. 1 DS-GVO regelt, dass bei Fotos mit einer für eine Erkennung natürlicher Personen ausreichenden Auflösung von einer Datenverarbeitung auszugehen ist. Es spielt hierbei keine Rolle, ob die abgebildeten Personen namentlich zugeordnet werden. Das digitale Bild allein genügt.
Können Personen, die ohne Rechtsgrundlage auf einem Bild gelandet sind, nachträglich durch Balken oder andere Hilfsmittel anonymisiert werden? Das kann man schon machen. Mit dem digitalen Bild ohne Rechtsgrundlage ist das sprichwörtliche Kind allerdings bereits in den Brunnen gefallen. Denn eine Datenerhebung und eine Datenspeicherung haben ja bereits stattgefunden. Vielleicht kommt noch eine Datenweitergabe hinzu?
Fazit: Digitale Fotos natürlicher Personen ohne Rechtsgrundlage zu erzeugen, ist Bußgeldbewährt. Da nützt ein nachträgliches Anonymisieren auch nix.
Erstelle mir einen Text für einen Post, den ich in einem Blog posten kann. Der Text soll die Vorteile digitaler Technologien im Unterricht darstellen. Bitte erstelle dazu auch eine Idee für das Visual. Es ist klar, dass die digitale Technologie eine gute Ergänzung zum Unterricht sein kann. Mit digitalen Technologien im Unterricht können Lehrer und Schüler die Möglichkeiten der modernen Technologie nutzen, um das Lernen zu erleichtern. Visuals, Videos und interaktive Inhalte ermöglichen es den Schülern, das Gelernte zu verstehen und zu behalten. Die Einbeziehung von digitalen Technologien im Unterricht bietet Lehrern und Schülern viele Vorteile wie:
• Eine einfache Interaktion mit multimedialen Inhalten, sodass Schüler und Lehrer Inhalte besser verstehen können und das Lernen für beide Seiten interessanter und leichter wird.
• Ein besseres Verständnis für komplexe Themen durch interaktive Inhalte, Videos und andere digitale Elemente.
• Ein aufregenderer Unterricht mit mehr Möglichkeiten, ein Thema zu erforschen und zu diskutieren.
• Eine bessere Präsentation von Materialien mit einer Vielzahl von visuellen und digitalen Elementen.
Visual: Ein Tablet, auf dem ein Video eines Lehrers abgespielt wird, der seinen Schülern eine Lektion erklärt.
KI ist spätestens seit Dezember 2022 in aller Munde. Einen Gedanken habe ich in den letzten Wochen besonders häufig gehört: Jetzt können Schülerinnen und Schüler hemmungslos bescheißen!
Ich glaube mich erinnern zu können, dass ganz ähnliche Argumente gebraucht wurden, als Wikipedia an den Start ging.
„Künstliche Intelligenz muss aktiv im Schulunterricht behandelt werden, da die Schülerinnen und Schüler lernen müssen, mit dieser neuen Technologie umzugehen und verstehen sollen, wie die Algorithmen dahinter funktionieren. Es ist auch essenziell, sie darüber aufzuklären, welche Gefahren, aber auch welche Chancen und Vorteile künstliche Intelligenz bietet.“ (Kultusministerium BW)
Gehen wir von einer positiven Sichtweise auf KI, auf ChatGPT, aus, dann sollte sich doch eher die Frage stellen: Welche Auswirkungen hat KI auf meinen Alltag und auf die Art und Weise, wie ich unterrichte?
Folgendes Beispiel einer typische Schüleraufgabe: „Informieren Sie sich zum Krankheitsbild Aphasie. Geben Sie Ursachen für eine Aphasie an und zeigen Sie therapeutische Maßnahmen auf. Erstellen Sie eine Zusammenfassung im Umfang von maximal einer Seite A4 im Hochformat, einseitig gedruckt.“ Hierfür würde man einen Zeitaufwand von etwa 45 Minuten für SuS ansetzen (Onlinerecherche 25 Min., Text schreiben 15 Min., Kontrolle 5 Min.).
Mit dem Playground von OpenAI dauert das alles 2 Minuten (sehr konservativ gestoppte Zeit einschließlich des Erzeugers meiner Screenshots), vorausgesetzt ich bin mit dem Konzept von Kopieren und Einfügen vertraut und ich verfüge über ein leeres Textdokument mit den erforderlichen Grundeinstellungen.
Ich habe zwei Aufträge erteilt: das Krankheitsbild beschreiben und die auslösenden Faktoren darstellen. Jeder Auftrag wurde mit „Gib am Ende die verwendeten Quellen an.“ abgeschlossen.
Was bedeutet das jetzt für uns Lehrpersonen und für unsere Unterrichtsgestaltung? Einfache Arbeitsaufträge in der Art „Erklären Sie…“ oder „Beschreiben Sie…“ sind sinnlos geworden. Das Resultat liefern Chat GPT und andere in Sekundenschnelle.
Kooperatives Arbeiten muss stärker gefördert werden. Die Ergebnisse müssen in themenübergreifende Materialien einfließen. Die Ergebnisse von Gruppenphasen müssen stärker kritisch diskutiert werden. Formate wie „Pro und Contra“ oder „Streitgespräche“ fördern die inhaltliche Auseinandersetzung.
Wir müssen größeren Wert auf die Ausprägung von Medienkompetenz legen! Wie funktioniert KI? Wie können Ergebnisse bewertet werden? Wie sieht Quellenlage aus? Alles Problemfelder, auf die SuS vorbereitet werden müssen.
Gütekriterien wie Aktualität, Wiederholbarkeit, Vollständigkeit oder Tauglichkeit erlangen eine viel größere Bedeutung.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bringt gerade zwei neue Pixi-Bücher heraus: „Was ist Informationsfreiheit?“ und „Aber Warum?!“. Beide Bücher können hier bestellt werden.
„Was ist Informationsfreiheit?“ ist geeignet für Kinder im Grundschulalter. Es geht darum aufzuzeigen, dass es wichtig ist, Fragen zu stellen: Wer will warum und zu welchen Zwecken meine Daten nutzen?
„Aber Warum?!“ ist für Kinder im Kindergartenalter gedacht. Das Buch beschäftigt sich altersgerecht mit dem Begriff „Transparenz“ und seinen unterschiedlichen Bedeutungen.
Bei einer Einreise nach Katar zur FIFA-Weltmeisterschaft im Fußball der Herren 2022 wird es wahrscheinlich erforderlich sein, zwei Apps auf Smartphones installiert zu haben: Etheraz und Hayya.
Ich zitiere der Einfachheit halber aus dem Newsletter des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 15. November 2022:
Die Apps „Etheraz“ und „Hayya“ sind in den gängigen App-Stores in Europa verfügbar und können damit auch außerhalb von Katar heruntergeladen und „genutzt“ werden. Von Seiten des BfDI konnte festgestellt werden, dass die Datenverarbeitungen beider Apps wahrscheinlich deutlich weiter gehen, als es die Beschreibungen der Datenschutzhinweise und Verarbeitungszwecke in den App-Stores angeben. So wird bei einer der Apps unter anderem erhoben, ob und mit welcher Nummer ein Telefonat geführt wird. Hierbei handelt es sich um mitunter sensible Telekommunikationsverbindungsdaten, die in Deutschland unter das Fernmeldegeheimnis fallen. Die andere App verhindert unter anderem aktiv, dass das Gerät, auf dem sie installiert wird, in den Schlafmodus wechselt. Es ist zudem naheliegend, dass die von den Apps verwendeten Daten nicht nur lokal auf dem Gerät verbleiben, sondern an einen zentralen Server übermittelt werden. Der BfDI rät daher dazu, die beiden Apps nur dann zu installieren, wenn es absolut unumgänglich ist. Zudem sollte erwogen werden, für die Installation ein eigenes Telefon zu verwenden, das ausschließlich für die Apps genutzt wird. Insbesondere sollten auf diesem Gerät keine weiteren personenbezogenen Daten, wie etwa Telefonnummern, Bild- oder Tondateien gespeichert sein. Im Nachgang der Nutzung der Apps sollten auf dem verwendeten Telefon, das Betriebssystem und sämtliche Inhalte vollständig gelöscht werden.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Graurheindorfer Str. 153, 53117 Bonn; Newsletter vom 15. November 2022; Volltext
Ich muss an dieser Stelle mal für ein tolles Projekt meiner SuS aus dem Bereich Pflege in Oschatz machen. Die Klasse Pflegefachleute 01 der Heimerer Schulen Oschatz haben zum Thema Halloween ein kleines Video gedreht. Das ist echt professionell geworden. Ich finde es toll, dass auch mal über den Tellerrand hinaus geschaut werden kann.
Welches sind die größten Risiken für die Wirtschaft? Die aktuelle Ausgabe des Allianz Risiko Barometers gibt Auskunft.
Auf Platz 6 steht mit steigender Tendenz der Klimawandel. Das sollte zu denken geben! Änderungen im politischen System eines Staates steht gleichbleibend auf Platz 5. Platz 4 mit fallender Tendenz (wir haben gelernt) belegen pandemische Ausbrüche. Sehr deutlich gestiegen sind Naturkatastrophen auf Platz 3. Wirtschaftliche Probleme und Brüche in Lieferketten stehen mit leicht fallender Tendenz auf Platz 2.
Warum nehme ich das Thema hier überhaupt auf? Grund ist Platz 1. Von Platz 3 im Jahr 2021 auf Platz 1 in diesem Jahr gesprungen ist Cyber-Kriminalität. Die Sicherheit von Netzen und Endgeräten, das Schulen von Nutzern und das Entwickeln geeignet Abwehrmechanismen stehen hier im Zentrum.
Für Deutschland betrachtet sieht die Risiko-Hitliste etwas anders aus: Von Platz 1 zu Platz 3 sieht die Studie die Faktoren wirtschaftliche Probleme, Cyber-Kriminalität und Naturkatastrophen.
Man muss kein Meta-Nutzer (Facebook, Instagram, WhatsApp) sein. Und trotzdem landen Kontaktdaten in den Datenbanken des Konzerns. Wie das geht? Die App fragt: „Willst du neue Freunde finden?“ Natürlich wollen das viele Nutzer. Und dann geben sie für die App den Zugriff auf die gespeicherten Kontakte frei. Ohne meine Einwilligung landen meine Kontaktdaten bei Meta.
Kaum bemerkbar bietet Meta jetzt Abhilfe an. Auf der Hilfe-Seite „Informationen für Personen, die keine Meta-Produkte nutzen“ findet man keine Hilfe. Man kann hier prüfen, ob eigene Kontaktdaten bei Meta gespeichert wurden und man kann diese löschen.
Zur Prüfung/Löschung gelangt man auch direkt hier. Über eine zugesendeten Code wird der Kontakt verifiziert. Und das war es auch schon.
Ich habe bereits mehrere Mail-Adressen und Telefonnummern löschen lassen. Zuweilen ist die Seite überlastet. Man sollte also etwas Geduld mitbringen.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat eine kleine Broschüre mit Empfehlungen für Eltern herausgegeben.
Die Mini-KIM-Studie aus 2020 gibt an, dass das Thema „Handy/Smartphone“ auf Platz drei der Interessen der Gruppe der 6 bis 13-jährigen liegt. Knapp davor befindet sich übrigens das Thema „Schule“ und auf Platz 1 liegt „Freundschaft“.
Aus dieser Tatsache kann man leicht die Sinnhaftigkeit einer Drucksache ableiten, die sich dem Thema „Digitalität, Eltern, Kinder“ annimmt. Kurz und sehr kompakt werden wichtige Themen angesprochen. Begleitet wird die Broschüre, die kostenlos bestellt werden kann, durch eine Online-Publikation.
Ein schönes Beispiel dafür, wie Demokratien funktionieren: Heute hat der EuGH geurteilt, dass das anlasslose Speichern von Verbindungsdaten gegen europäisches Recht verstößt.
Das deutsche Recht sieht diesen Vorgang im Telekommunikationsgesetz vor. Das ist mit europäischem Recht nicht vereinbar. Danke EuGH!