Ich habe heute einen guten schönen Unterrichtstag.
„Create a picture of a teacher teaching a class of happy teenagers.“
Ich habe heute einen guten schönen Unterrichtstag.
„Create a picture of a teacher teaching a class of happy teenagers.“
Die PISA -Studie für digitale Kompetenzen ICILS zeichnet in ihrer Ausgabe 2023 ein gruseliges Bild für Deutschland. Der Digitalpakt Schule des Bundes und der Länder hat da wohl nicht zu den erhofften Resultaten geführt.
Die digitalen Kompetenzen von SuS der achten Klassen sind rückläufig, vor allem in nichtgymnasialen Schulformen. 40 % der SuS in dieser Altersgruppe verfügen über nur rudimentäre digitale Kompetenzen und Medienkompetenzen. Der Anteil der betroffenen SuS ist im Vergleich zu den Vorstudien sogar noch deutlich gestiegen. 2013 und 2018 betrug der Anteil noch 30 %.
Was ist zu tun? Die SuS scheinen nicht das Problem zu sein. 90 % gaben im Rahmen der Studie an, ihre digitalen Kompetenzen verbessern zu wollen. Von einer 1:1-Ausstattung bezogen auf digitale Endgeräte im schulischen Kontext sind wir weit entfernt. Aktuell liegt das Verhältnis von digitalen Endgeräten zu SuS bei 1:4.
Weiterbildungsangebote für Lehrpersonen müssen breiter aufgestellt und in einen praktischen Kontext gerückt werden. KI für die Unterstützung von Lernprozessen muss in den Blick genommen werden. Medienkompetenzen und und Medienbewertung muss stärker in den Unterricht einbezogen werden.
Unsere Nachbarländer Dänemark und Tschechien zeigen, wie es besser gehen kann.
Ich hatte heute auch noch Unterricht. Der Vormittag war voll mit Terminen und mit einem Kopf voller Gedanken soll dann ein sinnvoller Unterricht entstehen. Meine Klasse war sehr verständnisvoll und hat super mitgemacht.
„Create a picture in the style of the beginning of the industrial age. Good pupils sit in a classroom and are being taught.“
Openart.ai mit Kolors, meinem aktuellen Lieblingsdatenmodell, hat das Bild erstellt.
Am 6. Juli 2024 endet die Amtszeit von Prof. Ulrich Kelber als Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Selten habe ich ein Ausscheiden eines Politikers aus seinem Amt so bedauert, wie in diesem Fall. Leider viel zu selten treffen Kompetenz, Durchsetzungswille, internationale Vernetzung und nationale Einbindung in politische Entscheidungsprozesse aufeinander.
Ich habe Prof. Kelber als Redner zu Datenschutzfragen erlebt. Bei ihm wäre ich gern Student. Sein persönlicher Rückblick auf eine über fünfjährige Amtszeit ist hier nachzulesen.
Worin bestehen seine und die Leistungen der von ihm bisher geleiteten Behörde? Er treibt Digitalisierung in Deutschland voran. Zeitgemäße Kommunikationsformen, digitale Aktenführung oder Cell Broadcasting als Warnmöglichkeit in Extremsituationen wurden voran gebracht.
Die Schaffung eines einheitlichen Datenschutzniveaus und die permanente Überprüfung der gesetzlichen Grundlagen an der Praxis sind ebenfalls mit sein Verdienst. Grundrechte erhalten, Überwachung minimieren oder KI-Einsatz regulieren sind nur einige Baustellen, an denen er europaweit oder auch global gearbeitet hat.
Was mir besonders gut gefallen hat, waren zwei Projekte seiner Behörde. Die Pixi-Buchreihe vermittelt kindgerecht Grundlagen zum Datenschutz. Alle Bücher dieser Reihe stehen bei mir zu Hause im Bücherregal. Der Gang zu Mastodon und das Betreiben einer eigenen Serverinstanz durch die Behörde stellte einen wichtigen Schritt weg von Twitter/X hin zu einer besseren Plattform dar.
Ich wünsche mir, dass Prof. Kelber dem Thema Datenschutz gewogen bleibt, dass er weiter Stellung bezieht und den Finger in die schlimmsten Wunden legt.
Wie kann eine Lehrperson ihren Unterricht abwechslungsreicher gestalten? Nun, da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Und dank der Digitalität sind es noch einmal deutlich mehr geworden. Mit der Einfachheit Content erstellen und auf Inhalte zugreifen zu können, steigt auch das Risiko von Urheberrechtsverletzungen. Wichtige Rechtsgrundlage in Deutschland in diesem Bereich ist das „Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)„.
Im konkreten Fall, bei dem ich nicht vermutet hätte, dass er einen Rechtsverstoß darstellt (Aber was weiß ich schon?), hat ein Lehrer aus NRW ein Video zu Heinrich Bölls „Anekdote zur Senkung der Arbeitsmoral“ als Comic erstellt und bei YouTube der Allgemeinheit und seinen Schülerinnen und Schülern zugänglich gemacht. Ein Verlag als Rechteinhaber klagte und bekam vor LG Köln Recht.
Kurz zusammengefasst: Die Anekdote ist ein Sprachwerk gemäß UrhG („§ 2 Geschützte Werke
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere: 1. Sprachwerke…“).
Der Verlag ist Rechteinhaber gemäß UrhG. Die Umgestaltung zum Video stellt trotzdem eine Vervielfältigung dar.
Fazit: Es ist ein Eiertanz zwischen der Gestaltung eines abwechslungsreichen Unterrichts einerseits und einer Beachtung des Urheberrechts andererseits. Umso wichtiger ist es, das Thema „Urheberrechte“ immer wieder im Unterricht und Lehrpersonenfortbildungen zum Gegenstand zu machen.
Eigentlich wollte ich mich heute auf den Weg nach München machen. Doch ein Infekt hat das verhindert.
Das Modell war Stable Diffusion XL und der Prompt lautete: „Generate an image in the style of Renaissance painting depicting a man lying in bed with a flu-like infection. Emphasize the classical elements of Renaissance art, such as the depiction of light and shadow as well as attention to detail, to create an impressive scene of suffering and human experience.“
ChatGPT hat zu meiner Vorgabe einen spannenden Halbsatz rausgehauen: „…um eine eindrucksvolle Szene des Leidens und der menschlichen Erfahrung zu schaffen.”
Ich hatte einen guten Abend mit zwei Freunden. Da bleibt es nicht aus, dass das Thema KI irgendwann angesprochen wird. Es ging um Pro und Contra ChatGPT. Ein vermeintliches Contra ChatGPT ist die Frage nach der Verifizierbarkeit. Kann ich Quellen einsehen?
OpenAI bietet nach Anmeldung des Benutzers oben den Zugriff auf den Playground.
Im Playground kann man super den Prompt durch „Gib am Ende die verwendeten Quellen an.“ ergänzen.
Das Resultat sieht dann so aus:
Es gibt noch eine Alternative: Bing, die Suchmaschine von Microsoft hat eine eigene KI am Start. Auf die kann über mobile Endgeräte als App zugegriffen werden. Die Bing-KI liefert die Quellen automatisch mit.
Hier wird sogar schön referenziert.
Quellenangaben? Kein Thema!
Will man ChatGPT ausprobieren oder gar im Unterricht einsetzen, benötigt man einen Account. Für den wiederum werden ein Name (kann man faken), eine gültige Mailadresse sowie eine aktive Mobilfunknummer erfasst. Open AI, als Träger von ChatGPT, hat seinen Sitz in den USA – immer noch datenschutzrechtlich ein unsicherer Drittstaat. Ich kann SuS also nicht zwingen, sich hier einen eigenen Zugang einzurichten.
Fobizz bietet dafür eine kostenlose Lösung an. Als Lehrperson kann ich mich registrieren. Auf der Fobizz-Plattform kann ich einen virtuellen Klassenraum anlegen und mit Text- und Bild-KI bestücken.
Während die Teile 1 und 2 dieser Reihe eher auf SuS abzielten, wendet sich mit Teil 3 das Blatt. Hier möchte ich stärker auf Prompts eingehen, die uns als Lehrpersonen unterstützen. Natürlich ist es gut zu wissen, was Technologie zu leisten imstande ist. Aber auch wir wollen uns bei Alltagsaufgaben entlasten lassen.
Wir bewegen uns immer noch im Bereich der einfachen Prompts. Während im Teil 1 mit Verben wie „schreiben“ oder „erstellen“ und mit Objekten wie „Text“, „Einleitung“ oder „Brief“ gearbeitet wurden, ändern sich hier die verwendeten Begriffe.
Als Verben kommen eher „planen“ und „erzeugen“ zum Einsatz. Objekte können hier „Übung“, „Aufgabe“, „Arbeitsblatt“ oder „Frage“ genutzt werden.
Viel Spaß beim Ausprobieren!
ChatGPT ist in der Lage, vorhandene Texte zu überarbeiten. Dazu muss man einfach einen Text in Anführungsstriche setze und an den Anfang eines Prompts setzen, etwa so:
„Eine Hüftoperation ist ein bedeutender Eingriff, der sowohl für den Körper als auch für den Geist des Patienten eine Herausforderung darstellt. Um eine optimale Rehabilitation zu gewährleisten, ist es wichtig, dass der Patient nach der Operation von einem Physiotherapeuten untersucht wird. Eine Befunderhebung in der Physiotherapie ist ein wichtiger Schritt, um die Beweglichkeit des Patienten zu bewerten, potenzielle Einschränkungen zu identifizieren und individuelle Ziele für die Rehabilitation festzulegen. In diesem Prozess wird der Physiotherapeut eng mit dem Patienten zusammenarbeiten, um seine Bedürfnisse und Erwartungen zu verstehen und eine maßgeschneiderte Behandlungsplan zu entwickeln.“
An diesen Text können nun verschiedene Prompts angefügt werden.
Ich füge mal ein Beispiel ein.
Auch hier gilt wieder: Viel Spaß beim Ausprobieren.