Schlagwort-Archiv: Unterricht

Aus dem Unterricht

Am vergangenen Freitag im Info-Unterricht Klasse 12: Wir üben gerade um das Thema „Planung von Datenbanken – Darzustellende Situation analysieren“ zu festigen und die anstehende LK vorzubereiten. Schüler: „Ich frage für einen Freund: Könnte so eine Aufgabe auch eine KI lösen?“

Ja, kann sie. Wir haben das live getestet. Ich würde die Lösung schneller finden, als ich den Prompt getippt habe, aber das war ja nicht die Frage.

Mein Prompt lautete: „Gegeben ist folgender Sachverhalt: „Die Therapeuten einer Kurklinik behandeln Patienten. Die Patienten werden außerdem von Ärzten untersucht.“ Welche Stammdaten als Entitäten im Sinne einer relationalen Datenbank gibt es in diesem Sachverhalt und welche Beziehungen bestehen zwischen diesen?“

Die besten Antworten lieferten Gemini 3 Thinking und Claude Sonnet 4.6. ChatGPT 5.4 Thinking und Le Chat 1.14.1 waren auch nicht schlecht, haben aber beide noch die Kurklinik aufgenommen und eine nicht beschriebene Beziehung zwischen den Ärzten sowie den Therapeuten mit der Kurklinik erstellt. In beiden Fällen müssten die Nutzer erkennen, dass danach nicht gefragt war.

Hier die Lösung von Gemini (Claude hat sehr ähnlich geantwortet, die Tabelle mit den Beziehungen allerdings kann ich nicht so einfach kopieren – sonntägliche Faulheit):

Basierend auf dem beschriebenen Sachverhalt lassen sich die Entitäten (Stammdaten) und deren Beziehungen im Kontext einer relationalen Datenbank klar ableiten.

Hier ist die strukturierte Aufschlüsselung:

1. Entitäten (Stammdaten)

Stammdaten sind die Kernobjekte des Systems, die sich relativ selten ändern und die Grundinformationen enthalten. In diesem Sachverhalt gibt es drei wesentliche Entitäten:

Therapeut: Repräsentiert das therapeutische Personal (Mögliche Attribute: Therapeuten-ID, Vorname, Nachname, Fachgebiet).

• Patient: Repräsentiert die Personen, die in der Klinik betreut werden (Mögliche Attribute: Patienten-ID, Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Aufnahmedatum).

• Arzt: Repräsentiert das medizinische ärztliche Personal (Mögliche Attribute: Arzt-ID, Vorname, Nachname, Spezialisierung).

Hinweis zur „Kurklinik“: Die Kurklinik selbst stellt in der Regel keine eigene Entität dar, da sie lediglich der organisatorische Rahmen (die Systemgrenze) für die Datenbank ist – es sei denn, die Datenbank verwaltet eine Kette von mehreren Kurkliniken.

2. Beziehungen (Relationen)

Zwischen diesen Entitäten bestehen Aktionen („behandeln“, „untersuchen“), die die Beziehungen definieren. Wenn wir die Realität einer Klinik zugrunde legen, ergeben sich folgende Kardinalitäten:

• Beziehung: Therapeut – Patient („behandelt“)

• Beziehung: Arzt – Patient („untersucht“)

Da werde ich während der LK ein wachsames Auge auf meine Schüler haben…

9. Februar 2026 | Digitale Bildung

Ein toller YouTube-Short zum Thema „Die Notwendigkeit digitaler Bildung“. Hier gehört für mich auch die ganze Diskussion zu „Social Media erst ab xx Jahren erlauben“ dazu. Verbote helfen hier nicht weiter. Der Ausbau von Kompetenzen ist wichtig. Digitale Bildung und digitale Kompetenzen müssen einen ähnlichen Stellenwert einnehmen wie Sprache, Rechnen oder Geschichte. Warum integrieren wir Smartphone-Nutzung nicht in den Unterricht, anstatt Smartphones aus diesem zu verbannen?

„Erstelle ein Gemälde in einer passenden Stilrichtung von jungen Jugendlichen, denen man ihre Smartphones weggenommen hat.“

Das ist mal wieder so ein „Abenteuer-Prompt“. Ich bin gespannt, was für Bilder entstehen.

Digitale Kompetenzen – gruselig!

Die PISA -Studie für digitale Kompetenzen ICILS zeichnet in ihrer Ausgabe 2023 ein gruseliges Bild für Deutschland. Der Digitalpakt Schule des Bundes und der Länder hat da wohl nicht zu den erhofften Resultaten geführt.

Die digitalen Kompetenzen von SuS der achten Klassen sind rückläufig, vor allem in nichtgymnasialen Schulformen. 40 % der SuS in dieser Altersgruppe verfügen über nur rudimentäre digitale Kompetenzen und Medienkompetenzen. Der Anteil der betroffenen SuS ist im Vergleich zu den Vorstudien sogar noch deutlich gestiegen. 2013 und 2018 betrug der Anteil noch 30 %.

Was ist zu tun? Die SuS scheinen nicht das Problem zu sein. 90 % gaben im Rahmen der Studie an, ihre digitalen Kompetenzen verbessern zu wollen. Von einer 1:1-Ausstattung bezogen auf digitale Endgeräte im schulischen Kontext sind wir weit entfernt. Aktuell liegt das Verhältnis von digitalen Endgeräten zu SuS bei 1:4.

Weiterbildungsangebote für Lehrpersonen müssen breiter aufgestellt und in einen praktischen Kontext gerückt werden. KI für die Unterstützung von Lernprozessen muss in den Blick genommen werden. Medienkompetenzen und und Medienbewertung muss stärker in den Unterricht einbezogen werden.

Unsere Nachbarländer Dänemark und Tschechien zeigen, wie es besser gehen kann.

22. August 2024

Ich hatte heute auch noch Unterricht. Der Vormittag war voll mit Terminen und mit einem Kopf voller Gedanken soll dann ein sinnvoller Unterricht entstehen. Meine Klasse war sehr verständnisvoll und hat super mitgemacht.

„Create a picture in the style of the beginning of the industrial age. Good pupils sit in a classroom and are being taught.“

Openart.ai mit Kolors, meinem aktuellen Lieblingsdatenmodell, hat das Bild erstellt.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit verabschiedet sich

Am 6. Juli 2024 endet die Amtszeit von Prof. Ulrich Kelber als Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Selten habe ich ein Ausscheiden eines Politikers aus seinem Amt so bedauert, wie in diesem Fall. Leider viel zu selten treffen Kompetenz, Durchsetzungswille, internationale Vernetzung und nationale Einbindung in politische Entscheidungsprozesse aufeinander.

Ich habe Prof. Kelber als Redner zu Datenschutzfragen erlebt. Bei ihm wäre ich gern Student. Sein persönlicher Rückblick auf eine über fünfjährige Amtszeit ist hier nachzulesen.

Worin bestehen seine und die Leistungen der von ihm bisher geleiteten Behörde? Er treibt Digitalisierung in Deutschland voran. Zeitgemäße Kommunikationsformen, digitale Aktenführung oder Cell Broadcasting als Warnmöglichkeit in Extremsituationen wurden voran gebracht.

Die Schaffung eines einheitlichen Datenschutzniveaus und die permanente Überprüfung der gesetzlichen Grundlagen an der Praxis sind ebenfalls mit sein Verdienst. Grundrechte erhalten, Überwachung minimieren oder KI-Einsatz regulieren sind nur einige Baustellen, an denen er europaweit oder auch global gearbeitet hat.

Was mir besonders gut gefallen hat, waren zwei Projekte seiner Behörde. Die Pixi-Buchreihe vermittelt kindgerecht Grundlagen zum Datenschutz. Alle Bücher dieser Reihe stehen bei mir zu Hause im Bücherregal. Der Gang zu Mastodon und das Betreiben einer eigenen Serverinstanz durch die Behörde stellte einen wichtigen Schritt weg von Twitter/X hin zu einer besseren Plattform dar.

Ich wünsche mir, dass Prof. Kelber dem Thema Datenschutz gewogen bleibt, dass er weiter Stellung bezieht und den Finger in die schlimmsten Wunden legt.

Ambitionierte Lehrpersonen, ihr Unterricht und das Urheberrecht

Wie kann eine Lehrperson ihren Unterricht abwechslungsreicher gestalten? Nun, da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Und dank der Digitalität sind es noch einmal deutlich mehr geworden. Mit der Einfachheit Content erstellen und auf Inhalte zugreifen zu können, steigt auch das Risiko von Urheberrechtsverletzungen. Wichtige Rechtsgrundlage in Deutschland in diesem Bereich ist das „Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)„.

Im konkreten Fall, bei dem ich nicht vermutet hätte, dass er einen Rechtsverstoß darstellt (Aber was weiß ich schon?), hat ein Lehrer aus NRW ein Video zu Heinrich Bölls „Anekdote zur Senkung der Arbeitsmoral“ als Comic erstellt und bei YouTube der Allgemeinheit und seinen Schülerinnen und Schülern zugänglich gemacht. Ein Verlag als Rechteinhaber klagte und bekam vor LG Köln Recht.

Kurz zusammengefasst: Die Anekdote ist ein Sprachwerk gemäß UrhG („§ 2 Geschützte Werke
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere: 1. Sprachwerke…“).

Der Verlag ist Rechteinhaber gemäß UrhG. Die Umgestaltung zum Video stellt trotzdem eine Vervielfältigung dar.

Fazit: Es ist ein Eiertanz zwischen der Gestaltung eines abwechslungsreichen Unterrichts einerseits und einer Beachtung des Urheberrechts andererseits. Umso wichtiger ist es, das Thema „Urheberrechte“ immer wieder im Unterricht und Lehrpersonenfortbildungen zum Gegenstand zu machen.

4. April 2024

Eigentlich wollte ich mich heute auf den Weg nach München machen. Doch ein Infekt hat das verhindert.

Mal wieder https://getimg.ai/text-to-image

Das Modell war Stable Diffusion XL und der Prompt lautete: „Generate an image in the style of Renaissance painting depicting a man lying in bed with a flu-like infection. Emphasize the classical elements of Renaissance art, such as the depiction of light and shadow as well as attention to detail, to create an impressive scene of suffering and human experience.“

ChatGPT hat zu meiner Vorgabe einen spannenden Halbsatz rausgehauen: „…um eine eindrucksvolle Szene des Leidens und der menschlichen Erfahrung zu schaffen.”

ChatGPT im Unterricht Teil 6 – Wie isses eigentlich mit Quellen?

Ich hatte einen guten Abend mit zwei Freunden. Da bleibt es nicht aus, dass das Thema KI irgendwann angesprochen wird. Es ging um Pro und Contra ChatGPT. Ein vermeintliches Contra ChatGPT ist die Frage nach der Verifizierbarkeit. Kann ich Quellen einsehen?

OpenAI bietet nach Anmeldung des Benutzers oben den Zugriff auf den Playground.

Im Playground kann man super den Prompt durch „Gib am Ende die verwendeten Quellen an.“ ergänzen.

Das Resultat sieht dann so aus:

Es gibt noch eine Alternative: Bing, die Suchmaschine von Microsoft hat eine eigene KI am Start. Auf die kann über mobile Endgeräte als App zugegriffen werden. Die Bing-KI liefert die Quellen automatisch mit.

Hier wird sogar schön referenziert.

Quellenangaben? Kein Thema!