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Warum Metas Smart Glasses mehr sehen, als dir lieb ist

Hast du dich jemals gefragt, wer wirklich durch die Linse von KI-basierten Datenbrillen wie der Ray-Ban Meta schaut? Die beunruhigende Antwort lautet: Es ist nicht nur eine Maschine.

Eine aktuelle Enthüllung der schwedischen Zeitung Svenska Dagbladet wirft ein grelles Licht auf die Datenschutzpraktiken hinter dem bequemen Alltagsassistenten. Wer dachte, seine aufgenommenen Videos und Fotos würden sicher und rein lokal verarbeitet, irrt sich gewaltig.

Die Untersuchung zeigt, dass der Preis für smarte KI-Funktionen oft mit der intimsten Privatsphäre der Nutzer bezahlt wird. Hier sind die alarmierendsten Fakten aus dem Bericht:

  • Menschliche Augen statt lokaler KI: Um die KI-Systeme von Meta zu trainieren, werden Nutzerdaten (Fotos, Videos, Audio und Text) an das Partnerunternehmen Sama in Kenia gesendet. Dort sitzen sogenannte „Daten-Annotatoren“, die das Material manuell sichten und markieren.
  • Intimsphäre ungefiltert: Die Mitarbeiter in Kenia berichten von extrem privaten Einblicken. Auf ihren Bildschirmen landen Aufnahmen von Nutzern beim Toilettengang, beim Ausziehen, beim Sex oder Chats, die sensible Bankdaten und kriminelle Inhalte enthalten. Viele Nutzer wissen gar nicht, dass sie in diesen Momenten aufzeichnen.
  • Die Anonymisierung versagt: Eigentlich soll Metas Technologie Gesichter und Körper automatisch unkenntlich machen. Die Realität sieht laut Insidern anders aus: Besonders bei schlechten Lichtverhältnissen versagt der Algorithmus, sodass die menschlichen Auswerter klare Bilder von Gesichtern und nackten Körpern zu sehen bekommen.
  • Trügerische Sicherheit durch Falschinformationen: Während Verkäufer im Handel Kunden oft in Sicherheit wiegen und behaupten, die Daten blieben lokal auf dem Gerät, beweist eine Analyse des Netzwerkverkehrs das Gegenteil. Für die KI-Funktionen kommuniziert die Brille permanent mit den Servern von Meta.

Was bedeutet das für uns als Verbraucher?

Dieser Fall ist ein klassisches Beispiel dafür, wie der Hunger nach Trainingsdaten für KI-Modelle den Datenschutz aushebelt. Der Transfer derart hochsensibler Daten in Drittländer wie Kenia wirft massive rechtliche Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf die strenge europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Auf Nachfragen reagierte Meta bislang nur ausweichend und verwies auf seine allgemeinen Nutzungsbedingungen.

Fazit

Smarte Brillen mögen ein faszinierendes Stück Technik sein. Doch solange die Hersteller nicht transparent und wasserdicht garantieren können, dass private Momente auch wirklich privat bleiben, haben solche Kameras im intimsten Lebensumfeld eigentlich nichts verloren.

Wie du dich und dein Umfeld vor smarten Brillen schützen kannst

Egal, ob du selbst eine smarte Brille besitzt oder Freunde hast, die diese Technik nutzen – mit diesen drei einfachen Regeln behältst du die Kontrolle über deine Daten:

  • Achte auf Warnsignale: Datenbrillen wie die von Meta verfügen über eine kleine LED-Leuchte neben der Kameralinse, die aufleuchtet, wenn aufgenommen wird. Wenn dir dieses Licht auffällt, sprich dein Gegenüber sofort darauf an.
  • Setze klare Hausregeln: Zögere nicht, von deinen Gästen zu verlangen, smarte Brillen im Flur abzulegen. Besonders in sensiblen Bereichen wie dem Schlafzimmer, Badezimmer oder bei vertraulichen Gesprächen haben Kameras und Mikrofone mit Cloud-Anbindung absolut nichts verloren.
  • Prüfe deine eigenen Einstellungen: Falls du selbst ein solches Gadget nutzt, wühle dich tief in die Datenschutzeinstellungen der zugehörigen App (z. B. der Meta View App). Deaktiviere das Teilen von Daten zur Verbesserung der KI und schalte das Gerät komplett aus, sobald du dich in deinen privaten Räumen aufhältst.

Anthropic ändert Verbraucherbedingungen und Richtlinien

Athropic, das Unternehmen hinter dem Chatbot Claude, hat seine Verbraucherbedingungen geändert. Ab 28. September 2025 werden die Benutzerchats zu Trainingszwecken genutzt. Bei Bestandskunden erscheint ein Popup, in dem entschieden werden kann, wie damit umzugehen ist.

Für Neukunden erscheint die Abfrage im Anmeldeprozess.

Nachträgliche Änderungen der Einstellung sind über „Einstellungen“ – „Datenschutz“ möglich.

Was in einer Woche passieren wird

Der Meta-Konzern wird ab kommender Woche Freitag User-Content auf Facebook und Instagram nutzen, um seine KI-Datenmodelle mit diesen Daten zu trainieren. Ist das cool?

Es gibt zumindest die Option, aktiv zu widersprechen:

Facebook: https://m.facebook.com/help/contact/712876720715583?wtsid=rdr_0mmJ6sdXHdKTrx3ki


Instagram: https://help.instagram.com/contact/767264225370182

Bei Aufrufen der obigen Links sollte vorher der Account bereits im Browser angemeldet sein.

Ich denke, dass eine Entscheidung zum Wahrnehmen des Widerspruchsrechtes eine persönliche Entscheidung ist. Meine Mata-Accounts sind schon lange inaktiv. Ich würde aber widersprechen.

Bemerkenswerter Bericht der Landesbeauftragten für den Datenschutz und Akteneinsicht Brandenburg

In ihrem im Mai 2025 veröffentlichten Bericht legt die Landesbeauftragte aus Brandenburg einen Schwerpunkt auf das Thema KI. Ein verantwortungsvoller Umgang mit KI ist nur dann möglich, wenn Mitarbeitende in die KI-Nutzung eingewiesen werden. Darunter versteht der europäische Gesetzgeber unter anderem die Fähigkeit und das Wissen, KI-Systeme fachgerecht zu nutzen sowie die Chancen und Risiken der Künstlichen Intelligenz und mögliche Schäden, die durch sie entstehen können, zu erkennen.

„Verdammte“ Cookie-Banner

Ein Artikel auf Legiscope beschreibt, wie Cookie-Banner in Europa zu einem erheblichen Produktivitätsverlust führen. Europäer verbringen jährlich 575 Millionen Stunden mit dem Klicken auf Cookie-Banner. Wirtschaftlich geschätzt kostet uns das 14,375 Milliarden Euro in der EU. Obwohl sie den Datenschutz stärken sollen, bieten die Banner oft wenig echte Privatsphäre-Vorteile.

Vielen Anwendern ist das lästige Anpassen der Cookie-Einwilligung zu viel. Im Ergebnis wird zu oft „Alle akzeptieren“ gewählt. Wenn Cookies nix tun und nur spielen wollen, könnte man ja die datenschutzfreundlichste Einstellung als Voreinstellung definieren. Wer mehr geben will, kann dann die Einstellung anpassen.

Mehr Infos: Legiscope Blog.

Der erste internationale Vertrag zu KI ist am Start

Die EU, das Vereinigte Königreich und die USA haben sich final am 5. September 2024 auf einen rechtlich bindenden Vertrag zur Regulierung von KI geeinigt. Nach dem EU-AI-Act ist das ein weiterer Schritt im Hinblick auf die Beantwortung der Frage: Wie wollen wir mit KI umgehen und welche sinnvollen Grenzen wollen wir setzen?

Welche Ziele verfolgt das Abkommens?

Alle Aktivitäten im gesamten Lebenszyklus von KI-Systemen müssen mit Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit vereinbar sein. Die Legislativen schaffen einen entsprechenden rechtlichen Rahmen. Dies gilt sowohl für private, als auch für staatliche Bereiche.

Was ist ein KI-System

Ein KI-System ist ein maschinenbasiertes System, das auf Basis von Eingaben arbeitet. Es gibt Vorhersagen, Empfehlungen oder Entscheidungen, die sowohl die physische oder auch eine virtuelle Umgebung beeinflussen kann.

Welche Schutzziele werden definiert?

Als schützenswert gelten die Menschenrechte Betroffener, die Privatsphäre und der Schutz personenbezogener Daten.

KI-Systeme dürfen die Integrität, Unabhängigkeit und Effektivität demokratischer Institutionen und Prozesse nicht untergraben. Auch dazu müssen gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Die Entwickler und Betreiber von KI-Systemen müssen die Achtung der Menschenwürde und der individuellen Autonomie, Transparenz und Aufsicht, Rechenschaftspflicht und Verantwortung sowie Gleichheit und Nichtdiskriminierung garantieren.

Der zu schaffende rechtliche Rahmen muss es zulassen, Informationen zu KI-Systemen einzuholen und getroffene Entscheidungen anzufechten.

Wie wird mit Risiken umgegangen, die von KI-Systemen ausgehen?

Die Risiken, die von KI-Systemen ausgehen, müssen identifiziert und bewertet werden. Risiken sind auf dieser Grundlage zu verhindern und zu mindern. Gleichzeitig soll eine sichere Innovation gefördert sichergestellt werden.

Wie soll die Einhaltung diese Vorgeben überwacht werden?

Die Legislativen müssen mindestens einen Mechanismus zur Überwachung der Einhaltung der Verpflichtungen dieses Abkommens einrichten. Dieser Mechanismus muss unabhängig und unparteiisch arbeitet. Er muss über die dafür notwendigen Ressourcen verfügen.

Dabei tauschen sich die Vertragspartner regelmäßig zum Stand, zu Ergebnissen und zu getroffenen Maßnahmen aus und fördern einen internationalen Diskurs.

Mein Fazit

Wir erleben hier gerade einen weiteren Schritt zur Regulierung von KI-Systemen nach dem EU-AI-Act. Das Konzept ist dynamisch, stellt das Individuum mit seinen Rechten ins Zentrum. Großartig!

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit verabschiedet sich

Am 6. Juli 2024 endet die Amtszeit von Prof. Ulrich Kelber als Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Selten habe ich ein Ausscheiden eines Politikers aus seinem Amt so bedauert, wie in diesem Fall. Leider viel zu selten treffen Kompetenz, Durchsetzungswille, internationale Vernetzung und nationale Einbindung in politische Entscheidungsprozesse aufeinander.

Ich habe Prof. Kelber als Redner zu Datenschutzfragen erlebt. Bei ihm wäre ich gern Student. Sein persönlicher Rückblick auf eine über fünfjährige Amtszeit ist hier nachzulesen.

Worin bestehen seine und die Leistungen der von ihm bisher geleiteten Behörde? Er treibt Digitalisierung in Deutschland voran. Zeitgemäße Kommunikationsformen, digitale Aktenführung oder Cell Broadcasting als Warnmöglichkeit in Extremsituationen wurden voran gebracht.

Die Schaffung eines einheitlichen Datenschutzniveaus und die permanente Überprüfung der gesetzlichen Grundlagen an der Praxis sind ebenfalls mit sein Verdienst. Grundrechte erhalten, Überwachung minimieren oder KI-Einsatz regulieren sind nur einige Baustellen, an denen er europaweit oder auch global gearbeitet hat.

Was mir besonders gut gefallen hat, waren zwei Projekte seiner Behörde. Die Pixi-Buchreihe vermittelt kindgerecht Grundlagen zum Datenschutz. Alle Bücher dieser Reihe stehen bei mir zu Hause im Bücherregal. Der Gang zu Mastodon und das Betreiben einer eigenen Serverinstanz durch die Behörde stellte einen wichtigen Schritt weg von Twitter/X hin zu einer besseren Plattform dar.

Ich wünsche mir, dass Prof. Kelber dem Thema Datenschutz gewogen bleibt, dass er weiter Stellung bezieht und den Finger in die schlimmsten Wunden legt.

7. Juni 2024

Heute sitze ich in einer spannenden Weiterbildung mit dem Thema „Künstliche Intelligenz und Datenschutz“ in Berlin. Diese Tatsache hat mein heutiges Bild beeinflusst.

Den Prompt habe ich selbst formuliert und erneut nur von DeepL übersetzen lassen. Als Plattform kommt getimg.ai an den Start und mein Datenmodell ist Lah Mysterius. Mit diesem Modell habe ich bisher noch nicht gearbeitet. Ich bin entsprechend gespannt.