Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Prof. Ulrich Kelber, hat in dieser Woche seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgestellt.
Der Bericht steigt gleich steil ein mit Empfehlungen an den Gesetzgeber. Diese zeigen die aktuellen Schwerpunktthemen im Datenschutz:
- Digitalisierung im Gesundheitsbereich
- KI
- Chat-Kontrolle
- digitale Identitäten
- Datennutzung durch öffentliche Stellen
- Beschäftigtendatenschutz im Kontext von KI
- Evaluierung des Zulässigkeitsrahmens von Videomeetings in Gerichtsverhandlungen
Beanstandungen im Berichtszeitraum gab es gegenüber:
- Agenturen für Arbeit
- Krankenkassen
- Bundesämtern
- Bundespolizei und Zoll
- privaten Post- und Telekommunikationsdienstleistern
Was außerdem hervorhebenswert ist: Die von Prof. Kelber geleitete Behörde ist innerhalb der EU und in der Welt ein anerkannter Partner in Fragen des Datenschutzes.
Wir schaffen hohe Datenschutzstandards auf globaler Ebene. Diese Harmonisierung ist ein Fortschritt für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger, aber eben auch für die Wirtschaft, die auf einen freien und vertrauensvollen Datenverkehr angewiesen ist. Die Expertise des BfDI dazu wird international geschätzt und intensiv nachgefragt.
Prof. Ulrich Kelber