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Urheberrecht für Nicht-Privatpersonen auf Social Media

Inzwischen werden Social-Media-Plattformen nicht nur von Privatpersonen, sondern auch von Firmen genutzt. Sound spielt in diesem Zusammenhang eine elementare Rolle. Private User sind recht gut abgesichert. Doch wie sieht es mit kommerziellen Content-Anbietern aus?

Das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) bestimmt in § 2 Abs. 1 Satz 2 Musik als geschütztes Werk. Soll Musik auf Social Media genutzt werden, muss der Rechteinhaber am Werk seine Genehmigung erteilen. Um Privatpersonen die Nutzung von Social-Media-Plattformen zu erleichtern, haben die Plattformbetreiber Verträge mit Verwertungsgesellschaften weltweit (in Deutschland mit der GEMA) geschlossen. Auf der Grundlage dieser Verträge kann Sound aus den Datenbanken der Plattformen von Privatpersonen genutzt werden.

Facebook dazu: „Insbesondere die Nutzung von Musik für gewerbliche oder nicht private Zwecke ist verboten, es sei denn, du hast entsprechende Lizenzen eingeholt.“ (Quellenlink)

Instagram: „Bestimmte Business-Konten oder Beitragsarten können jedoch nicht darauf zugreifen. Der Grund dafür ist, dass sich unsere Vereinbarungen mit den Rechteinhabern lediglich auf die persönliche, nichtkommerzielle Nutzung von Musik beschränken. Konten, die nicht auf unsere lizenzierte Musikbibliothek zugreifen können, steht die Sound Collection von Facebook zur Verfügung.“ (Quellenlink)

Eine relativ unbeschränkte Nutzung von Sound erstreckt sich auf Social-Media-Plattformen also ausschließlich auf eine private, nicht kommerzielle, Nutzung. Für kommerzielle Content-Ersteller gelten diese Freiheiten nicht.

Was kann man tun, wenn man aber kommerziell unterwegs ist? Einerseits kann die Facebook Sound Collection genutzt werden. Diese enthält Sounds, die für eine kommerzielle Nutzung lizenziert sind. Über die Qualität der Inhalte kann man geteilter Meinung sein.Alternativ kann auf freie Musikbibliotheken zurückgegriffen werden. Diese erlauben in einigen Fällen die Verwendung der Sounds unter Angabe des Urhebers.

Urheberrechtsverletzungen können zum Entfernen des betreffenden Inhaltes führen. In schweren Fällen wird der Account gesperrt. Der Rechteinhaber kann abmahnen und Lizenzgebühren fordern. Alles nicht schön!

iPad 2 und “The Sound of Music” – 24. Jan. 2012

Meine Leidenschaftlichkeit am Morgen hält sich zugegebenermaßen in Grenzen. Diesen Mangel kann ich nur durch Beschallung der müden Ohren beheben. Klar nutze ich die Musik-Bibliothek des iPad. Aber so ein bisschen Abwechslung und Überraschung nach dem Aufstehen ist auch nicht zu verachten. Im Wechsel laufen bei mir die App von radio.de und last.fm.

Mit der radio.de-App kann ich meine bevorzugten Radiosender hören (und das auch mit Kopfhörern). Nach dem Anlegen eines kostenlosen Benutzerkontos geht es auch schon los. Ich habe mir meine Favoriten gespeichert und kann diese Nutzen, wann und wo immer ich will. Somit bin ich unabhängig von dem, was terrestrisch in meiner Gegend ausgestrahlt wird, muss nicht das Gequatsche der Regionalsender aushalten.

Mit Überraschungen wird man bei “normalen” Sendern allerdings nicht gerade zugeschüttet. Aus diesem Grund greife ich auch zur last.fm-App. Auch hier ist die Benutzeranmeldung kostenlos und leicht zu realisieren. Dann hinterlegt man nur noch sein Hörgewohnheiten und schon wird gespielt, was immer den Neigungen entspricht. Hier gibt es wahrhaftig Überraschungen am laufenden Band. Ich habe schon einige Bands angeboten bekommen, von denen ich den Namenweder kannte noch aussprechen konnte. Aber die Musik war geil.

Mehr als einen gewissen Grundbestand von Musik habe ich nicht auf mein iPad übertragen. Und den nutze ich, wenn sich nichts Besseres finden lässt. Ansonsten – dem Internet sei Dank – bin ich gespannt auf Neues.

Abschließend noch eine Anmerkung zur Soundwiedergabe. Ich bin inzwischen ein großer Fan von Bluetooth. Als Kopfhörer benutze ich (besonders Morgens, wenn der Rest der Familie noch schläft) die Philips SHB9001. Wenn man die einmal kabellos genießen durfte, will man nix anderes auf den Ohren haben. Auf meinem Schreibtisch stehen die T12-Boxen von Creative – ebenfalls über Bluetooth mit dem iPad verbindbar. Der Kabelsalat fehlt mir wirklich nicht. Und sollte ich mal den “großen” Sound vermissen, dann kopple ich mich über den Logitech Wireless Speaker Adapter mit dem Versärker. Und wieder geht alles ohne Kabel und Kriecherei.

Im nächsten Artikel werde ich dann zeigen, wie ich das iPad im Unterricht einsetze. Im Frühjahr 2011 bin ich ja bereits zu der Überzeugung gelangt, dass eine Nutzung durch Schüler im Unterricht aus meiner Sicht nicht sinnvoll ist. So viel sei heute schon verraten: Für den Lehrer macht es Sinn.