Archiv der Kategorie: Allgemeines

Themen, die sich keinem vorhandenen Bereich zuordnen lassen

Auf welchem Weg sind gerade die USA?

Definitiv auf keinem guten! Irgendwie fühlt sich gerade alles, was aus den USA kommt, ungut an.

Ich habe gerade die Petition ‚Solidarität mit HateAid – Angriff der Trump-Regierung stoppen‘ auf WeAct unterschrieben und würde mich sehr freuen, wenn ihr auch mitmacht.

Je mehr Menschen die Petition unterstützen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie Erfolg hat. Hier könnt ihr mehr erfahren und unterzeichnen:

https://weact.campact.de/petitions/solidaritat-mit-hate-aid-angriff-der-trump-regierung-stoppen?bucket=20251224-waeb-hv-solidaritat-mit-hateaid-aktiv&share=445cad89-9e14-4b39-bba9-8417bc05238b&source=copy_email&utm_campaign=20251224-waeb-hv-solidaritat-mit-hateaid-aktiv&utm_medium=recommendation&utm_source=copy_email

Vielen Dank!

Ulf

Die EU und die anlasslose Chatkontrolle

Ich nutze schon lange kein WhatsApp mehr und auch allen anderen Meta-Plattformen bin ich abhold. Doch jetzt steht die EU vor meiner digitalen Haustür und droht mit einer verdachtsunabhängigen Chatkontrolle, die ohne jegliche Anlässe, also pauschal, eingeführt werden soll.

Ich habe Fragen:

  • Warum setzt man die Unschuldsvermutung aufs Spiel?
  • Wo bleibt die Gewaltenteilung?
  • Was ist mit dem Schutz der Kommunikation?

Das Argument, Kinder so besser schützen zu wollen und die Verbreitung von Kinderp*rn*grafie unterbinden zu wollen, erscheint mir scheinheilig angesichts der Tatsache, dass es im WWW, bei TikTok und im Darknet genug zu tun gäbe.

Ich habe gerade die Petition ‚Chatkontrolle stoppen!‘ auf WeAct unterschrieben.

Je mehr Menschen die Petition unterstützen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie Erfolg hat. Hier könnt ihr mehr erfahren und unterzeichnen:

https://weact.campact.de/petitions/chatkontrolle-stoppen?bucket=20251007-waeb-hv-chatkontrolle-stoppen-aktive-abos-2&share=3bcad663-cf96-4388-b56d-c7ea92669bfb&source=copy_email&utm_campaign=20251007-waeb-hv-chatkontrolle-stoppen-aktive-abos-2&utm_medium=recommendation&utm_source=copy_email

Reihe: Durch die Geschichte der Malerei – Frühchristliche und byzantinische Malerei (ca. 200–1453 n. u. Z.)

Mit der Verbreitung des Christentums entstand eine neue Bildsprache. Die frühe christliche Malerei begann in den Katakomben Roms, wo Wände mit religiösen Motiven bemalt wurden, um Hoffnung auf Auferstehung auszudrücken.

Frühchristliche Malerei (ca. 200–500 n. u. Z.)

Katakomben-Malerei mit Symbolen wie Fisch, Taube, Hirte und Oransfigur (Darstellung eines Menschen mit erhobenen, seitlich ausgestreckten Armen und geöffneten Handflächen, die eine Gebetshaltung symbolisiert). Einfache Darstellungen ohne naturalistische Perspektive, Ziel war religiöse Aussage und Botschaft statt Realismus.

Byzantinische Malerei (ca. 500–1453 n. u. Z.)

Entwicklung vor allem im Byzantinischen Reich (heute Türkei, Griechenland, Osteuropa). Geprägt durch Ikonenmalerei, Bilder von Heiligen, Christus oder Maria als Andachtsbilder. Stilistisch geprägt von strenger Frontalität, symbolischen Farben (Gold für Göttlichkeit), großen Augen und flacher, spiritueller Darstellungsweise. Bekannte Beispiele: Mosaiken in der Hagia Sophia (Istanbul) und die Ikonenmalerei, z.B. die Vladimirskaja-Ikone (12. Jh.).

Die byzantinische Malerei übte starken Einfluss auf die mittelalterliche Kunst Europas aus und legte den Grundstein für die weitere Entwicklung hin zur europäischen Buch- und Tafelmalerei.

Das Bild zur Epoche habe ich mit ChatGPT 4.1 erstellt: „Erstelle ein Bild von Maria, Mutter Gottes, im Stil der frühchristlichen Ikonenmalerei.“

Türkei sperrt Instagram

Das soziale Netzwerk Instagram des Meta-Konzerns ist in der Türkei nur noch über VPN-Verbindungen erreichbar, berichten tagesschau.de und Der Standard.

Wie der türkische Cyberrechtsaktivist Yaman Akdeniz auf der Plattform X schrieb, sei der Grund „die nationale Sicherheit und der Schutz der öffentlichen Ordnung“.

Zuvor hatte Instagram Beileidsbekundungen aus der Türkei zur Tötung von Hamas-Führer Ismail Haniyya gelöscht.

14. April 2024

Der Wind hat heute zugenommen. Neben ein paar kleinen Arbeiten im Garten stand heute Schreibtischtäterei auf dem Plan. Ich musste Arbeiten korrigieren und Unterricht vorbereiten.

Das heutige Bild ist der Wonder-App erzeugt. Der Prompt lautete „Der Wind weht Blütenblätter von den Bäumen“. Als Datenmodell habe ich Oil Painting ausgewählt.

Wie gehst Du mit Passwörtern um?

Nordpass veröffentlicht gerade zum fünften Mal eine Studie zum Umgang mit Passwörtern. Die Ergebnisse sind mehr als ernüchternd.

Die Passwörter, die in der Häufigkeitsstatistik auf den Plätzen 1 bis 200 stehen, sind alle in einem Zeitfenster von weniger als 5 Minuten knackbar.

Hier die Top 10 für Deutschland (Quelle: https://nordpass.com/de/most-common-passwords-list/):

  1. admin
  2. 123456
  3. zwieback
  4. 12345678
  5. 123456789
  6. yxcvbnm
  7. password
  8. scheisspasswort
  9. 12345
  10. niklas23

Einzige Ausnahme von der Kleiner-fünf-Minuten-Regel ist das Passwort „zwieback“. Um das zu knacken bedarf es eines Zeitaufwandes von 2 Stunden.

Was nehmen wir hier mit? Passwortregeln (Buchstaben in Groß- und in Kleinschreibung, Zahlen, Sonderzeichen, keine Begriffe aus dem aktiven Sprachgebrauch) ergeben durchaus Sinn.

Bezüglich der Merkbarkeit können Kunstbegriffe verwendet werden (z. B. „Sonnenpups“). Die Großschreibung folgt nicht den üblichen Rechtschreibregeln (z. B. „soNNenpuPs“). Ein Buchstabe wird durch eine Zahl mit ähnlichem Schriftbild ersetzt (z. B. „s0NNenpuPs“). Gleichermaßen können Buchstaben substituiert werden (z. B. „s0NN€npuPs“). Final fügt man vielleicht sich noch eine Zahl ein, bei der zwei Stellen eine gedrückte Umschalt-Taste mitdenken. Aus 2023 wird so „=23. Unser Passwort würde nun „s0NN€npuPs“=23“ lauten.

Für mein Beispiel berechnet https://checkdeinpasswort.de eine Knacksest von 513 Mrd. Jahren mit einem herkömmlichen PC. Mein Beispielpasswort besteht aus 14 Zeichen, einer Zeichenraumgröße von 122, 161 Quadrilliarden möglichen Zeichenkombinationen. Bei einer Rechengeschwindigkeit von 10 Mrd. pro Sekunde kommt die bemerkenswert lange Rechendauer zustande.

Doof wäre es nun nur noch, wenn das Passwort an irgendeiner Stelle im Klartext notiert wäre.

KI erzeugt mehr Fotos als in der Geschichte der Fotografie bisher insgesamt

Fotografie als Medienart feiert bald ihren 200. Geburtstag. Lässt man die Anfangsjahre außer Betracht, so kommt man zu einem erstaunlichen Ergebnis: Mit KI wurden in den letzten Monaten mehr Fotos erzeugt, als in der gesamten Geschichte der Fotografie bisher (Quelle). Mehr als 15 Mrd. Bilder kommen, verteilt auf verschiedene Anbieter, da zusammen. Wahnsinn!

Quelle: Bild siehe oben, Daten im Bild angegeben

Urheberrecht für Nicht-Privatpersonen auf Social Media

Inzwischen werden Social-Media-Plattformen nicht nur von Privatpersonen, sondern auch von Firmen genutzt. Sound spielt in diesem Zusammenhang eine elementare Rolle. Private User sind recht gut abgesichert. Doch wie sieht es mit kommerziellen Content-Anbietern aus?

Das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) bestimmt in § 2 Abs. 1 Satz 2 Musik als geschütztes Werk. Soll Musik auf Social Media genutzt werden, muss der Rechteinhaber am Werk seine Genehmigung erteilen. Um Privatpersonen die Nutzung von Social-Media-Plattformen zu erleichtern, haben die Plattformbetreiber Verträge mit Verwertungsgesellschaften weltweit (in Deutschland mit der GEMA) geschlossen. Auf der Grundlage dieser Verträge kann Sound aus den Datenbanken der Plattformen von Privatpersonen genutzt werden.

Facebook dazu: „Insbesondere die Nutzung von Musik für gewerbliche oder nicht private Zwecke ist verboten, es sei denn, du hast entsprechende Lizenzen eingeholt.“ (Quellenlink)

Instagram: „Bestimmte Business-Konten oder Beitragsarten können jedoch nicht darauf zugreifen. Der Grund dafür ist, dass sich unsere Vereinbarungen mit den Rechteinhabern lediglich auf die persönliche, nichtkommerzielle Nutzung von Musik beschränken. Konten, die nicht auf unsere lizenzierte Musikbibliothek zugreifen können, steht die Sound Collection von Facebook zur Verfügung.“ (Quellenlink)

Eine relativ unbeschränkte Nutzung von Sound erstreckt sich auf Social-Media-Plattformen also ausschließlich auf eine private, nicht kommerzielle, Nutzung. Für kommerzielle Content-Ersteller gelten diese Freiheiten nicht.

Was kann man tun, wenn man aber kommerziell unterwegs ist? Einerseits kann die Facebook Sound Collection genutzt werden. Diese enthält Sounds, die für eine kommerzielle Nutzung lizenziert sind. Über die Qualität der Inhalte kann man geteilter Meinung sein.Alternativ kann auf freie Musikbibliotheken zurückgegriffen werden. Diese erlauben in einigen Fällen die Verwendung der Sounds unter Angabe des Urhebers.

Urheberrechtsverletzungen können zum Entfernen des betreffenden Inhaltes führen. In schweren Fällen wird der Account gesperrt. Der Rechteinhaber kann abmahnen und Lizenzgebühren fordern. Alles nicht schön!